Justizwachtmeisterin und Justizwachtmeister stehen vor dem Gerichtsgebäude.

Justizwachtmeisterin / Justizwachtmeister

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sorgen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung.

Als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister sind Sie entweder als Beamtin oder Beamter des allgemeinen (mittleren) Justizdienstes oder im Rahmen eines arbeitsvertraglichen Beschäftigungsverhältnisses als Justizhelferin oder Justizhelfer mit der Möglichkeit der späteren Verbeamtung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig.

Sie tragen im Dienst eine Dienstkleidung bzw. Uniform.

Sitzungs- und Vorführdienst

  • Überwachung und Vorführung von Gefangenen zu Gerichtsverhandlungen
  • Personenkontrollen bei sicherheitsrelevanten Prozessen
  • Sitzungsdienst in den Gerichtsterminen

Innendienst

  • Telefondienst, Auskunftserteilung und Einlass-/Gepäckkontrollen an der Pforte
  • Abwicklung des behördlichen Aktentransports und Postverkehrs
  • Archivierung von Akten und Schriftstücken

Außendienst

  • Zustellung von Schriftstücken sowie Beförderung von Geldern und Wertsachen
  • Kurier- und Personenfahrten mit Dienstfahrzeugen

  • Krisensicherer Job mit Verantwortung und Perspektive
  • Faire Bezahlung mit Zulagen und Sonderzahlungen
  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • Mit dem Landesticket kostenlose Nutzung des ÖPNV – dienstlich und privat
  • Flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Einsatzplanung
  • Dienst in Uniform mit persönlicher Ausrüstung (z.B. Einsatzgürtel mit Handschellen etc.)
  • Regelmäßige Fortbildungen, insbesondere im Bereich Selbstverteidigung
  • Umfassendes Gesundheitsmanagement
  • Nach Übernahme ins Beamtenverhältnis: Beihilfe in Krankheitsfällen mit der Möglichkeit zur privaten Krankenversicherung

Verdienstmöglichkeiten im Beschäftigtenverhältnis (Justizhelferin/Justizhelfer)
Justizhelferinnen und Justizhelfer erhalten ein Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) aus der Entgeltgruppe 4. Die Entgeltzahlungen aus dem Beschäftigtenverhältnis unterliegen - mit Ausnahme des Kindergeldes - der Einkommensteuer- und der Sozialversicherungspflicht.

  • Berechnungsbeispiel (Stand August 2023)
    (durchschnittliches Monatsgehalt inklusive Sonderzahlung):Entgeltgruppe 4 (ledig, keine Kinder, Steuerklasse I,

    Stufe 1 Einstiegsgehalt):
    ca. 2540,00 € (brutto) / ca.1860,00 € (netto)

Verdienstmöglichkeiten im Beamtenverhältnis
Die Dienstbezüge setzen sich zusammen aus Grundgehalt, Stellenzulage und einer Sonderzahlung. Das Grundgehalt wird nach Stufen bemessen. Mit zunehmender dienstlicher Erfahrung steigt das Grundgehalt in Abständen von 2 bis 4 Jahren (Erfahrungsstufen). Daneben wird Verheirateten und Bediensteten mit Kindern ein Familienzuschlag gewährt.

  • Berechnungsbeispiele (Stand August 2023)
    (durchschnittliches Monatsgehalt inklusive Zulage, Sonderzahlung, Urlaubsgeld und ggfs. Familienzuschlag):

    Besoldungsgruppe A6 (ledig, keine Kinder, Steuerklasse I, Stufe 2 Berufserfahrung 2 Jahre)
    ca. 2715,00 € (brutto) / ca. 2300,00 €* (netto)

    Besoldungsgruppe A6 (verheiratet, 1 Kind, Steuerklasse III, Stufe 3 Berufserfahrung 5 Jahre)
    ca. 3157,00 € (brutto) / ca. 2945,00 €* (netto)

*abzüglich Beiträge zur Krankenversicherung

Eine Ausbildung als Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter für den Justizwachtmeisterdienst findet aktuell in Hessen nicht statt.

Nach einer erfolgreichen Bewerbung werden Sie zunächst als Justizhelferin oder Justizhelfer eingestellt und im arbeitsvertraglichen Beschäftigungsverhältnis nach der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) bezahlt.

Im Anschluss an eine ausführliche und meist mehrmonatige Einarbeitung in Ihre Aufgaben, absolvieren Sie einen ca. 10-wöchigen Fachlehrgang, der im

Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg a. d. Fulda im Lehrbereich der Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst stattfindet.

Das erwartet Sie in Rotenburg:

  • Unterricht in kleinen Gruppen mit persönlichem Bezug zu den Lehrkräften
  • Möbliertes Einzelzimmer mit eigenem Badezimmer und frisch zubereiteten Mahlzeiten in der Mensa (geringe Kostenbeteiligung)
  • Kostenloses WLAN
  • Moderne Aufenthaltsräume mit Dart, Kicker und Billard
  • Mitbenutzung der Freizeitmöglichkeiten in der nahegelegenen Hochschule, z. B. Hallenbad, Sporthalle und Sportplatz mit Lauftreff und vielen Sportkursen, Innenhof mit Public Viewing-Leinwand und Lounge Areas, Fitness-Studio „SZ-Sports" und Kino „SZinema"

Hier geht's zum Studienzentrum RotenburgÖffnet sich in einem neuen Fenster

In dem Fachlehrgang wird Ihnen das erforderliche Fachwissen für Ihre Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst vermittelt. Der Lehrstoff umfasst insbesondere folgende Inhalte:

  • Einführung in die wichtigsten Bestimmungen des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung
  • Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Beamtenrechts und über den Aufbau und die Aufgaben der Landes- und Kommunalverwaltung
  • Aufbau und Aufgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Geschäftsgang bei den Justizbehörden
  • Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst
  • Schulung im Umgang mit Vorzuführenden und rechtsuchenden Bürgern, Konfliktvermeidungsstrategien, Zusammenarbeit im Dienstbetrieb (gemeinsame Bewältigung von Konfliktsituationen, Kommunikation, Kooperation), Interkulturelle Kompetenz
  • Zustellung von Schriftstücken, Grundzüge des Registraturdienstes
  • Wichtige Bestimmungen für den Zustell-, Brief- und Frachtdienst im In- und Ausland, Beförderung von Geld- und Wertsachen, Postabfertigung, Postannahmestelle, Einschreibesendungen, Behandlung von Überführungsstücken und Fundsachen
  • Umgang mit Gefangenen, Durchsuchung, Kontrolle und andere Sicherungsmaßnahmen
  • Justizeinsatztraining einschließlich Anwendung dienstlicher Hilfsmittel und Pfefferspray auf Basis von Selbstbehauptung und Selbstverteidigungstechniken
  • Erste-Hilfe-Ausbildung, Brand- und Gesundheitsschutz
  • Grundlagen der EDV (allgemeine und justizspezifische Software).

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Fachlehrgangs in Rotenburg an der Fulda und einer mindestens einjährigen Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst bestehen sehr gute Chancen für eine Verbeamtung im Beamtenverhältnis auf Probe in der Besoldungsgruppe A 6.

Beförderungsmöglichkeiten sind als Führungskraft (Leitung einer Wachtmeisterei) bis zur Hauptsekretärin oder zum Hauptsekretär (Besoldungsgruppe A 8 HBesG) möglich.

Mit weiteren Ausbildungen, z.B. für den allgemeinen Justizdienst (Justizfachwirtin/Justizfachwirt) unterstützen wir Sie bei Ihrer Weiterbildung.

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Schulabschluss
  • Nach Möglichkeit eine abgeschlossene Ausbildung in einem anderen Beruf
  • Gute körperliche Fitness und erforderliche gesundheitliche Eignung
  • Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
  • Für die spätere Verbeamtung: Altersgrenze 50 Jahre,
  • Deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit sowie der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz

Sie sind aktuell noch ein einem bestehenden Arbeitsverhältnis? Kein Problem, im Justizwachtmeisterdienst sind Einstellungen flexibel ganzjährig möglich.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte unmittelbar an die Justizbehörde, bei der Sie eingestellt werden möchten. Diese erteilen auch Auskunft darüber, ob und gegebenenfalls wann in absehbarer Zeit Stellen zu besetzen und welche Unterlagen einer Bewerbung beizufügen sind. Bitte fragen Sie direkt bei den für Sie in Frage kommenden Behörden nach, ob aktuell freie Stellen vorhanden sind.

Eine Karte mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften auch in Ihrer Nähe finden Sie auf dieser Seite weiter unten.