Der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat die obere Ausbildungsbehörde der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare während des juristischen Vorbereitungsdienstes.
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst sowie die Zuweisung zu einer unteren Ausbildungsbehörde, d. h. zu einem Landgericht, das die Referendarinnen und Referendare zur Einzelausbildung auch den nachgeordneten Amtsgerichten zuweisen kann, erfolgt durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts.