Junger Mann am Schreibtisch mit Buch vor sich und Stift in der Hand

Amtsanwältin / Amtsanwalt (Interne Weiterbildung)

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sind anstelle der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für die Strafverfolgung und die Vertretung der Staatsanwaltschaft vor Gericht in den Verhandlungen vor dem Amtsgericht zuständig.

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sind anstelle der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für die Strafverfolgung und die Vertretung der Staatsanwaltschaft vor Gericht in den Verhandlungen vor dem Amtsgericht zuständig.

Bei dem Amtsanwaltsdienst handelt es sich grundsätzlich um eine Sonderlaufbahn des gehobenen Justizdienstes, die qualifizierten und berufserfahrenen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern offensteht. Dabei begegnet Ihnen in einem spannenden und vielseitigen Beruf eine Vielzahl an Herausforderungen, mit deren Bewältigung Sie dazu beitragen, dass die Bevölkerung Hessens weiterhin in einem funktionierenden, effektiven und gerechten Rechtsstaat leben kann.

Sie übernehmen die Leitung des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss, insbesondere auch die Vertretung der Staatsanwaltschaft in Verfahren vor der Strafrichterin oder dem Strafrichter. Das Aufgabengebiet umfasst u.a. die Sachbearbeitung von Delikten aus den Bereichen Körperverletzung, Beleidigung oder falsche Verdächtigung, ferner Vermögensdelikte (bis 2.500 Euro) sowie Verkehrsstrafsachen und daneben Bußgeldverfahren, sofern ein Einspruch eingelegt wurde.

  • Weiterqualifizierung im bestehenden Beamtenverhältnis mit den bisherigen Dienstbezügen
  • Mit dem Landesticket kostenlose Nutzung des ÖPNV – dienstlich und privat
  • 30 Tage Urlaub jährlich
  • Beihilfe in Krankheitsfällen mit der Möglichkeit zur privaten Krankenversicherung

Sie verbleiben während des Vorbereitungsdienstes in Ihrer bisherigen Rechtsstellung und erhalten Ihre bisherigen Dienstbezüge weiter.

Später ist im Amtsanwaltsdienst eine Besoldung bis zum Endamt der BesGr. A 13 mit Zulage HBesG (Oberamtsanwältin mit Zulage/Oberamtsanwalt mit Zulage) möglich.

Der Vorbereitungsdienst für den Amtsanwaltsdienst dauert 15 Monate und beginnt jährlich Anfang Januar. Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt:

  • Ausbildungsabschnitt I
    4 Monate fachwissenschaftlicher Lehrgang I in der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel
  • Ausbildungsabschnitt II
    9 Monate fachpraktische Ausbildung bei einer Staats- oder Amtsanwaltschaft
  • Ausbildungsabschnitt III
    2 Monate fachwissenschaftlicher Lehrgang II in der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel

Am Ende des fachwissenschaftlichen Lehrgangs II ist die schriftliche Amtsanwaltsprüfung zu absolvieren. Drei Monate nach der schriftlichen Prüfung findet abschließend die mündliche Prüfung statt.

Nach dem Bestehen der Amtsanwaltsprüfung behalten Sie bis zum Zeitpunkt der Übernahme in den Amtsanwaltsdienst Ihr bisheriges Statusamt bei und sind als (beauftragte) Amtsanwältinnen und Amtsanwälte tätig.

Die Ernennung zur Amtsanwältin oder zum Amtsanwalt (BesGr. A 12 HBesG) erfolgt gemäß § 16 Abs. 2 AAnwAPO frühestens nach einem Jahr der Tätigkeit als Amtsanwältin oder Amtsanwalt nach Maßgabe freier Planstellen.

Im Amtsanwaltsdienst ist eine Besoldung bis zum Endamt der BesGr. A 13 mit Zulage HBesG (Oberamtsanwältin mit Zulage/Oberamtsanwalt mit Zulage) möglich.

Es können Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, die

  1. die Rechtspflegerprüfung bestanden und sich danach mindestens drei Jahre im Rechtspflegerdienst bewährt haben,
  2. nach ihrer Persönlichkeit und ihren bisherigen Leistungen für den Amtsanwaltsdienst besonders geeignet erscheinen,
  3. das 35. Lebensjahr, bei Vorliegen einer Schwerbehinderung oder sonstiger Gründe das 40. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, können sich nach erfolgter Ausschreibung durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bewerben.