Junge frau mit Tablet in der Hand steht vor einer Haustüre.

Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher (interne Weiterbildung)

Die Gerichtsvollzieherin bzw. der Gerichtsvollzieher ist ein selbstständiges Organ der Rechtspflege und für Vollstreckungsmaßnahmen zuständig.

Bei dem Gerichtsvollzieherdienst handelt es sich um eine Zusatzqualifizierung, die sowohl von externen als auch justizinternen Bewerberinnen und Bewerbern (Justizfachangestellte/Justizfachangestellter, Justizfachwirtin/Justizfachwirt) im Rahmen einer Aus- bzw. Weiterbildung erworben werden kann.

Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher sind Sie als Beamte des mittleren Justizdienstes für Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zuständig.

Sie führen beispielsweise Zustellungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Strafsachen und in außergerichtlichen Angelegenheiten im Auftrag von Beteiligten durch. Darüber hinaus nehmen Sie die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unter Berücksichtigung der Interessen von Gläubigerinnen bzw. Gläubigern und Schuldnerinnen bzw. Schuldnern vor. Zu Ihrem täglichen Geschäft gehört die Vornahme von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Beschlagnahme von Gegenständen oder die Abnahme der Vermögensauskunft. Außerdem führen Sie eigenständig Versteigerungen zur Verwertung der gepfändeten Gegenstände sowie Räumungen von Wohnraum durch.

Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher sind Sie oft im Außendienst tätig und organisieren Ihren Bürobetrieb grundsätzlich selbstständig und eigenverantwortlich.

  • Qualifizierte Weiterbildung ohne Risiko
    (Verbleib in der bisherigen Rechtsstellung bzw. im Beschäftigtenverhältnis)
  • Einstellung nach Bedarf, daher im Regelfall Übernahme nach der Prüfung
  • Selbständige Tätigkeit im Außendienst mit eigenem Bürobetrieb
  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • Mit dem Landesticket kostenlose Nutzung des ÖPNV – dienstlich und privat

  • Verdienstmöglichkeiten während der Weiterbildung:
    Beamtinnen und Beamte des allgemeinen Justizdienstes (Justizfachwirtin/Justizfachwirt) verbleiben während des Vorbereitungsdienstes in ihrer bisherigen Rechtsstellung und erhalten daher ihre bisherigen Dienstbezüge weiter.

    Justizfachangestellte verbleiben während des Vorbereitungsdienstes im Beschäftigtenverhältnis, behalten ihre bisherige Bezeichnung und ihr bisheriges tarifliches Entgelt weiter, sofern ihr Beschäftigungsverhältnis nahtlos bis zum Beginn der Einführungszeit besteht.
  • Verdienstmöglichkeiten nach Ernennung zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher:
    Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe A 8. Beförderungen sind bis zur Besoldungsgruppe A 9 mit Zulage (Obergerichtsvollzieherin/Obergerichtsvollzieher) möglich.

    Darüber hinaus erhalten Sie eine Vergütung nach der Gerichtsvollziehervergütungsverordnung, aus der die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb des von Ihnen zu führenden Büros zu bestreiten sind (§ 52 HBesG). Im Übrigen verbleibt Ihnen die Vergütung als Leistungsanreiz für Ihre Gerichtsvollziehertätigkeit.

Der Vorbereitungsdienst für die Gerichtsvollzieherlaufbahn beginnt jährlich Anfang Juli und dauert 20 Monate:

  • 2 Monate fachtheoretischer Lehrgang I im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen - Nebenstelle Monschau -
  • 6 Monate Berufspraktikum I bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher mit einer einführenden Ausbildung bei einem hessischen Amtsgericht
  • 4 Monate fachtheoretischer Lehrgang II im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen - Nebenstelle Monschau -
  • 5 Monate Berufspraktikum II bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher in Hessen
  • 3 Monate fachtheoretischer Lehrgang III im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen - Nebenstelle Monschau

In den fachtheoretischen Lehrgängen wird Ihnen das erforderliche Fachwissen für Ihre Tätigkeit im Gerichtsvollzieherdienst vermittelt. In beiden Berufspraktika bei Ihrem Ausbildungsamtsgericht lernen Sie dann, wie Sie das theoretische Wissen in die Praxis umsetzen. Dabei werden Sie von einer erfahrenen Gerichtsvollzieherin bzw. einem erfahrenen Gerichtsvollzieher als zentrale Ansprechperson betreut.

Das erwartet Sie in Monschau:

  • Unterricht in kleinen Gruppen mit persönlichem Bezug zu den Lehrkräften
  • Möblierte Unterkunft mit eigenem Badezimmer und frisch zubereiteten Mahlzeiten in der Mensa (geringe Kostenbeteiligung)

Am Ende des fachtheoretischen Lehrgangs III findet die schriftliche Laufbahnprüfung in Monschau und regelmäßig im darauffolgenden April die mündliche Laufbahnprüfung bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main statt.

Da die Einstellungen nach Bedarf erfolgen, werden im Regelfall alle Nachwuchskräfte in den Gerichtsvollzieherdienst übernommen. Die Ernennung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher kann nach Maßgabe freier Planstellen erfolgen. Ein Anspruch auf Verwendung im Gerichtsvollzieherdienst und bei einem bestimmten Amtsgericht nach bestandener Prüfung besteht nicht.

Zum Vorbereitungsdienst zugelassene Justizfachangestellte sollen nach bestandener Gerichtsvollzieherprüfung bei Verwendung im Gerichtsvollzieherdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe unmittelbar zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher (BesGr. A8 BBesG) ernannt werden.

Beamtinnen und Beamte des allgemeinen Justizdienstes verbleiben nach bestandener Prüfung bei Verwendung im Gerichtsvollzieherdienst zunächst in ihrer bisherigen Rechtsstellung und führen die Dienstbezeichnung "beauftragte Gerichtsvollzieherin" oder "beauftragter Gerichtsvollzieher", abgekürzt "Gerichtsvollzieherin (b)" oder "Gerichtsvollzieher (b)". Die Ernennung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher soll regelmäßig erst erfolgen, wenn die Beauftragte oder der Beauftragte mindestens ein Jahr selbstständig die Aufgaben einer Gerichtsvollzieherin oder eines Gerichtsvollziehers wahrgenommen hat und sich bewährt hat.

Justizbedienstete, die folgende Voraussetzungen erfüllen, können sich nach erfolgter Ausschreibung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (voraussichtlich im letzten Quartal des jeweiligen Vorjahres) bewerben:

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung für den Laufbahnzweig des allgemeinen Justizdienstes oder Justizvollziehungsdienstes sowie vollständige Ableistung der Probezeit nach der Hessischen Laufbahnverordnung

oder:

  • Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Justizfachangestellten nach der Verordnung über die Berufsausbildung vom 26.01.1998 sowie danach mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in diesem oder einem förderlichen Beruf

sowie:

  • Mindestalter zu Beginn des Vorbereitungsdienstes 23 Jahre und Höchstalter zum Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgter Ausbildung 50 Jahre
  • Deutsche Staatsangehörigkeit spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgter Ausbildung
  • Körperliche und gesundheitliche Eignung für den Gerichtsvollzieherdienst
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Führerschein der Klasse B

Bewerbungen sind nach einer Ausschreibung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (voraussichtlich im letzten Quartal des jeweiligen Vorjahres) möglich. Die Ausschreibung erhalten Sie auf dem Dienstweg.