Fünf Personen berühren sich mit ihren Fäusten über einem Schreibtisch.

Inklusion

Die Inklusion von Menschen mit einer Behinderung ist eine grundlegende Voraussetzung für eine demokratische und sozial gerechte Gesellschaft. Unser Ziel ist es, chancengerechte Arbeitsumfelder zu schaffen und Barrieren zu beseitigen, um schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen entsprechend ihrem Leistungsvermögens zu beschäftigen und beruflich zu fördern.

In unseren Auswahlverfahren werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Nach der Einstellung wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderung eine geeignete Arbeitsplatzausstattung erhalten.

Unsere Beschäftigungsquote von Menschen mit einer Schwerbehinderung in der hessischen Justiz übersteigt jährlich deutlich das gesetzlich geforderte Maß.

Wir freuen uns auf Sie!