In unseren Auswahlverfahren werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Nach der Einstellung wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderung eine geeignete Arbeitsplatzausstattung erhalten.
Unsere Beschäftigungsquote von Menschen mit einer Schwerbehinderung in der hessischen Justiz übersteigt jährlich deutlich das gesetzlich geforderte Maß.
Wir freuen uns auf Sie!