Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sind anstelle der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für die Strafverfolgung und die Vertretung der Staatsanwaltschaft vor Gericht in den Verhandlungen vor dem Amtsgericht zuständig.
Neben justizintern ausgebildeten Amtsanwältinnen und Amtsanwälten werden auch Volljuristinnen und Volljuristen als Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes für den Amtsanwaltsdienst eingestellt. Dabei begegnet Ihnen in einem spannenden und vielseitigen Beruf eine Vielzahl an Herausforderungen, mit deren Bewältigung Sie dazu beitragen, dass die Bevölkerung Hessens weiterhin in einem funktionierenden, effektiven und gerechten Rechtsstaat leben kann.
Sie übernehmen die Leitung des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss, insbesondere auch die Vertretung der Staatsanwaltschaft in Verfahren vor der Strafrichterin oder dem Strafrichter. Das Aufgabengebiet umfasst u.a. die Sachbearbeitung von Delikten aus den Bereichen Körperverletzung, Beleidigung oder falsche Verdächtigung, ferner Vermögensdelikte (bis 2.500 Euro) sowie Verkehrsstrafsachen und daneben Bußgeldverfahren, sofern ein Einspruch eingelegt wurde.