Junger Mann am Schreibtisch mit Buch vor sich und Stift in der Hand

Amtsanwältin / Amtsanwalt (Volljuristin / Volljurist)

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sind anstelle der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für die Strafverfolgung und die Vertretung der Staatsanwaltschaft vor Gericht in den Verhandlungen vor dem Amtsgericht zuständig.

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sind anstelle der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für die Strafverfolgung und die Vertretung der Staatsanwaltschaft vor Gericht in den Verhandlungen vor dem Amtsgericht zuständig.

Neben justizintern ausgebildeten Amtsanwältinnen und Amtsanwälten werden auch Volljuristinnen und Volljuristen als Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes für den Amtsanwaltsdienst eingestellt. Dabei begegnet Ihnen in einem spannenden und vielseitigen Beruf eine Vielzahl an Herausforderungen, mit deren Bewältigung Sie dazu beitragen, dass die Bevölkerung Hessens weiterhin in einem funktionierenden, effektiven und gerechten Rechtsstaat leben kann.

Sie übernehmen die Leitung des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss, insbesondere auch die Vertretung der Staatsanwaltschaft in Verfahren vor der Strafrichterin oder dem Strafrichter. Das Aufgabengebiet umfasst u.a. die Sachbearbeitung von Delikten aus den Bereichen Körperverletzung, Beleidigung oder falsche Verdächtigung, ferner Vermögensdelikte (bis 2.500 Euro) sowie Verkehrsstrafsachen und daneben Bußgeldverfahren, sofern ein Einspruch eingelegt wurde.

  • Verbeamtung im gehobenen Justizdienst
  • Selbständige und eigenverantwortliche Tätigkeit in einem spannenden Umfeld
  • Mit dem Landesticket kostenlose Nutzung des ÖPNV – dienstlich und privat
  • 30 Tage Urlaub jährlich
  • Beihilfe in Krankheitsfällen mit der Möglichkeit zur privaten Krankenversicherung

Sie erwartet eine Besoldung in der Besoldungsgruppe A 12 des Hessischen Besoldungsgesetzes mit der Möglichkeit des Aufstiegs bis Besoldungsgruppe A 13 mit Zulage (Oberamtsanwältin oder Oberamtsanwalt mit Zulage).

Die Dienstbezüge setzen sich zusammen aus Grundgehalt, Stellenzulage und einer Sonderzahlung. Das Grundgehalt wird nach Stufen bemessen. Mit zunehmender dienstlicher Erfahrung steigt das Grundgehalt in Abständen von 2 bis 4 Jahren (Erfahrungsstufen). Daneben wird Verheirateten und Bediensteten mit Kindern ein Familienzuschlag gewährt.

Berechnungsbeispiele (Stand August 2023):

  • Besoldungsgruppe A 12
    (Erfahrungsstufe 1 / Berufseinstieg, ledig, keine Kinder, Steuerklasse 1) 
    Durchschnittl. Monatsgehalt einschl. Zulage und Sonderzahlung:
    ca. 4.100,00 € (brutto) / ca. 3.200,00 € (netto)
     
  • Besoldungsgruppe A13
    (Erfahrungsstufe 7 / 20 Jahre Berufserfahrung, verheiratet, 2 Kinder,
    Steuerklasse 3)
    Durchschnittl. Monatsgehalt einschl. Zulagen und Sonderzahlung:
    ca. 6.500 € (brutto) / ca. 5250,00 € (netto)

Sie arbeiten in einem vielseitigen und spannenden Beruf mit vielen Herausforderungen und leisten so einen wertvollen Beitrag für einen funktionierenden Rechtsstaat. Dabei unterstützen wir Sie durch qualifizierte Weiterbildung. Beförderungen sind bis zur Oberamtsanwältin mit Zulage bzw. Oberamtsanwalt mit Zulage möglich.

Folgende Voraussetzungen sind mitzubringen:

  • Befähigung zum Richteramt (Zweites juristisches Staatsexamen)
  • Höchstalter 50 Jahre
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Berufliche Erfahrung im gerichtlichen bzw. strafrechtlichen Kontext wünschenswert
  • Verständnis für soziale Belange, sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge
  • Entschlussfreude, Einfühlungsvermögen und sicheres Auftreten

Freie Stellen werden im Karriereportal des Landes Hessen ausgeschrieben.