Bildcollage: Zwei junge Frauen und ein junger Mann in ihren Büros.

Justizassistenz

Das Projekt „Justizassistenz“ richtet sich an hessische Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst. Die Tätigkeit kann an jedem hessischen Gericht und an jeder hessischen Staatsanwaltschaft ab dem 5. Ausbildungsmonat aufgenommen werden, im Einzelfall auch schon während der ersten Ausbildungsstation. Dabei sind gute Kenntnisse im Zivil-, Straf- und Prozessrecht und mindestens 7,5 Punkte im ersten Staatsexamen von Vorteil. Die Tätigkeit wird im Rahmen eines Minijobs mit monatlich bis zu 538 Euro vergütet und sieht eine wöchentliche Arbeitszeit von fünf Stunden vor.

Die wissenschaftlichen Assistenzkräfte können insbesondere folgende Aufgaben übernehmen:

  • Zuarbeit und Unterstützung bei der Erstellung von juristischen Gutachten zu rechtlichen Fragestellungen im Einzelfall
  • Unterstützung bei der Organisation des Verfahrensablaufs in einzelnen abgegrenzten Problemschwerpunkten
  • Vorbereitungsarbeiten für die Strukturierung des Sach- und Streitstandes in umfangreicheren Verfahren z.B. durch Auswertung des Akteninhalts
  • Unterstützung gerichtsorganisatorischer Abläufe
  • Weitere Einsatzbereiche nach Abstimmung im Einzelnen

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