Bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Ministerien sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger - Beamte des gehobenen Justizdienstes - als Fachjuristen tätig. Sie übernehmen wichtige gerichtliche Aufgaben und tragen aktiv dazu bei, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken.
Als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger bist du sachlich unabhängig. Das heißt, wie Richterinnen und Richter triffst du - ohne Anweisung von Vorgesetzten - deine Entscheidungen allein nach Recht und Gesetz. Dabei löst du oft viele spannende Fälle.
Wofür bist du zuständig?
- Testamente: Du eröffnest das Testament nach dem Tod eines Menschen und stellst fest, wer die Erben sind
- Insolvenzverfahren: Bei Überschuldung eines Unternehmens überwachst du die Insolvenzverwaltung und achtest du auf die gerechte Vermögensverteilung.
- Haftbefehle: Du setzt auch durch, dass Verurteilte ihre Gefängnisstrafe antreten und erlässt z. B. einen Haftbefehl.
- Verträge: Du prüfst z. B. Kaufverträge und entscheidest über Eintragungen von Hypotheken, da in den elektronischen Grundbüchern alle Grundstücke mit ihren Eigentümern verzeichnet sind.
- Versteigerungen: Du führst die Zwangsversteigerung durch, wenn Hypothekenraten nicht gezahlt werden und die Bank das Grundstück versteigern lässt.