Eignungsprüfung für den gehobenen und allgemeinen Justizdienst

Das Auswahlverfahren beginnt mit einer Vorauswahl aufgrund der von Ihnen vorgelegten Bewerbungsunterlagen.[1]

Nach erfolgter Prüfung der Bewerbung werden Sie zu einem Online-Test eingeladen oder erhalten auf Grund mangelnder Voraussetzungen eine Absage.

Nach bestandenem Test möchten wir Sie gerne in einem persönlichen Interview kennenlernen.

[1]Hiervon ausgenommen sind schwerbehinderte oder diesen gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerber sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die sich auf eine gemäß § 10 des Soldatenversorgungsgesetzes vorbehaltene Stelle beworben haben.

Wir versuchen, eingehende Bewerbungen schnellstmöglich zu bearbeiten. Im Regelfall werden Sie ein bis zwei Wochen nach Ihrer Bewerbung zum Online-Test eingeladen. 

Wenn Sie für die Teilnahme am Online-Test ausgewählt wurden, erhalten Sie per E-Mail Ihren persönlichen Testzugang und weitere Informationen. Anschließend haben Sie 10 Tage Zeit, um den Test durchzuführen.

Der Online-Test dauert ca. zwei Stunden (inkl. Pause) und besteht aus mehreren Aufgaben zu verschiedenen Kategorien, wie z.B. Deutsch, Juristisches Textverständnis, Digitale Kompetenz, Logisches Denken, Officemanagement und Merkfähigkeit. Zusätzlich beinhaltet er auch Fragen zur persönlichen und sozialen Kompetenz.

Sie können den Test an Ihrem PC, Smartphone oder Tablet absolvieren. Für den PC ist der Online-Test allerdings optimiert.

Im Internet und/oder Buchhandel gibt es verschiedene Testtrainer, die auf die oben genannten Kategorien vorbereiten. Eine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt können wir nicht aussprechen.

Wir möchten Sie im Rahmen des Auswahlverfahrens bestmöglich unterstützen und gemeinsam mit Ihnen den perfekten Berufseinstieg in der hessischen Justiz finden. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, werten wir den Online-Test sowohl für die Laufbahn des allgemeinen Justizdienstes (Justizfachwirt m/w/d) als auch für die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes (Dipl.-Rechtspfleger - FH - m/w/d) aus. Gegebenenfalls kommen wir im Anschluss auf Sie zurück. 

Ich habe mich sowohl für die Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt als auch für das Studium zur Rechtspflegerin / zum Rechtspfleger beworben. Muss ich den Online-Test zweimal absolvieren?

Nein, es müssen keine zwei Tests absolviert werden. Wir werten den Online-Test sowohl für die Laufbahn des allgemeinen als auch für die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes aus.

Ich habe mich sowohl am Oberlandesgericht Frankfurt am Main als auch bei einer oder mehreren Fachgerichtsbarkeiten (Verwaltungsgerichtshof, Landesarbeitsgericht und / oder Landessozialgericht) für das Studium zur Rechtspflegerin / zum Rechtspfleger beworben. Muss ich den Online-Test zweimal absolvieren?

Nein, der Onlinetest muss bzw. darf nur einmal absolviert werden, das Ergebnis gilt sowohl für Ihre Bewerbung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main als auch bei einer Fachgerichtsbarkeit.

Ich habe mich auch für die Ausbildung zur bzw. zum Justizfachangestellten bei einem Amtsgericht beworben. Muss ich mehrere Einstellungsverfahren durchlaufen?

Ja, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist nur für die Einstellungsverfahren der Beamtenlaufbahnen zuständig.

Das Einstellungsverfahren zur Justizfachangestelltenausbildung wird von dem Ausbildungsamtsgericht durchgeführt, bei welchem Sie sich beworben haben. Die Online-Tests gelten nur im jeweiligen Einstellungsverfahren. 

Auch hier versuchen wir Ihnen schnellstmöglich Bescheid zu geben. Je nach Anzahl der Bewerbungen kann es ein paar Wochen dauern, bis Sie zum Interview eingeladen werden.

Das Interview findet in den Räumen des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main statt und dauert ca. 30 Minuten.

Wir möchten Sie kennenlernen und etwas über Ihre Berufsmotivation und persönlichen Kompetenzen erfahren.

Zudem möchten wir uns einen Einblick darüber verschaffen, ob Sie zu uns und den Berufen die wir ausbilden passen. Hierzu schildern wir Ihnen verschiedene kurze Situationen, an die sich eine oder mehrere Fragen anschließen. 

Nein, leider können Fahrtkosten und weitere Auslagen nicht erstattet werden.

Die Auswertung Ihrer Ergebnisse aus dem Online-Test und Interview kann einige Tage in Anspruch nehmen. Für den Fall, dass wir Sie einstellen möchten, erhalten Sie schon nach kurzer Zeit ein Einstellungsangebot von uns.

Falls wir Sie zunächst auf die Warteliste setzen, erhalten Sie einen Zwischenbescheid. 

Für die Einstellung in das Beamtenverhältnis müssen Sie weitere Unterlagen, wie z.B. ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis und Führungszeugnis einholen. Alle wichtigen Informationen dazu stehen in unserem Einstellungsangebot. 

Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Eine erneute Bewerbung zum nächsten Einstellungstermin ist nach erfolgter Ausschreibung natürlich möglich.

Die Kontaktdaten Ihrer direkten Ansprechperson bei Fragen zur Bewerbung oder zum Einstellungsverfahren finden Sie oben rechts im Briefkopf unserer Schreiben.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail an ausbildung@olg.justiz.hessen.de senden.