Als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt
- leiten Sie eigenverantwortlich das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und arbeiten dabei eng mit Ihren Kolleginnen und Kollegen von der Polizei und anderen Behörden (z.B. LKA, Zoll etc.) zusammen,
- vernehmen Sie Beschuldigte und Zeuginnen bzw. Zeugen und stoßen Strafverfolgungsmaßnahmen an (z. B. Durchsuchungen, Telefonüberwachungen, Observationen),
- beantragen Sie Haftbefehle und entscheiden auf Grundlage der geltenden Gesetze, ob gegen Beschuldigte Anklage erhoben werden soll. Dabei gehen Sie objektiv vor und ermitteln sowohl belastende als auch entlastende Gesichtspunkte,
- haben Sie eine enorm verantwortungsvolle Aufgabe mit hohem sozialen Ansehen, indem Sie für die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches vor den Strafgerichten sorgen.