Die Einstellung erfolgt in der Regel in das Richterverhältnis auf Probe als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt.
Allgemeine Voraussetzungen:
Berufen werden kann nach § 9 des Deutschen Richtergesetzes, wer
- die deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes besitzt,
- jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
- die Befähigung zum Richteramt besitzt, dies setzt ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität, das erste juristische Examen, ein absolviertes Referendariat und das zweite Examen voraus,
- über die für den Beruf erforderliche soziale Kompetenz verfügt.
Weitere Voraussetzungen für die Berufung in Hessen sind:
- überdurchschnittliche juristische Examina von mindestens 15 Punkten aus beiden Prüfungen, davon mindestens 7.5 Punkte in der zweiten Staatsprüfung. Im Einzelfall kann eine Bewerbung auch abweichend von diesen Notenwerten berücksichtigt werden, sofern ein Wert von 7,0 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten wird und besondere Umstände, die beispielsweise in der Person eines Bewerbers oder der konkreten Stellen- bzw. Bedarfssituation begründet sein können, dies rechtfertigen. Eine Gesamtsumme von 15 Punkten darf auch in diesem Fall nicht unterschritten werden.
- zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als 45 Jahre,
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.
Diese persönlichen Eigenschaften sollten Sie mitbringen:
- ein hohes Maß an Engagement, Flexibilität und Belastbarkeit sowie die Fähigkeit, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten,
- Verhandlungsgeschick, Überzeugungskraft, Entscheidungsfreude sowie Durchsetzungsvermögen und sicheres Auftreten,
- die Fähigkeit, divergierende Interessen objektiv zu bewerten und auszugleichen,
- Einfühlungsvermögen, Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit,
- Verständnis für wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge.
Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Erwünscht sind deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.