Jurist in Robe mit Akte unter dem Arm

Richterin / Richter

Neben Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sind Sie als Richterinnen und Richter das „Gesicht“ der hessischen Justiz. Sie schützen und vertreten unseren Rechtsstaat, indem Sie für eine moderne, bürgernahe und leistungsfähige Justiz stehen, die Bürgerinnen und Bürgern verlässlich zu Recht verhilft, Konflikte objektiv und unvoreingenommen löst und Straftaten konsequent verfolgt.

Als Richterin bzw. Richter

  • besteht Ihre tägliche Arbeit darin, Sachverhalte aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen sorgfältig zu prüfen und zu entscheiden, wie Sie weiter vorgehen,
  • leiten Sie Verhandlungen, erheben Beweise und fällen Entscheidungen, die Urteile oder Beschlüsse sein können,
  • schlichten Sie aber auch Konflikte, indem Sie durch Ihre Vermittlung in streitigen Auseinandersetzungen – bspw. im Rahmen von Vergleichsverhandlungen oder als Güterichterin oder Güterichter in einem Mediationsverfahren – einvernehmliche Lösungen für die Parteien erzielen.
  • arbeiten Sie mit Kollegen verschiedenster Bereiche – richterliche Kollegen in der Kammer oder Abteilung, nichtrichterliche Kollegen wie Servicekräfte, Verfahrenspfleger, Bewährungshelfer, Wachtmeister u.a. – zusammen.

Die Einstellung erfolgt in der Regel in das Richterverhältnis auf Probe als Richterin bzw. Richter.

Allgemeine Voraussetzungen:

Berufen werden kann nach § 9 des Deutschen Richtergesetzes, wer

  • die deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes besitzt,
  • jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
  • die Befähigung zum Richteramt besitzt, dies setzt ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität, das erste juristische Examen, ein absolviertes Referendariat und das zweite Examen voraus,
  • über die für den Beruf erforderliche soziale Kompetenz verfügt.

Weitere Voraussetzungen für die Berufung in Hessen sind:

  • überdurchschnittliche juristische Examina von mindestens 15 Punkten aus beiden Prüfungen, davon mindestens 7,5 Punkte in der zweiten Staatsprüfung. Im Einzelfall kann eine Bewerbung auch abweichend hiervon berücksichtigt werden, sofern ein Wert von 7,0 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten wird und besondere Umstände, die beispielsweise in der Person eines Bewerbers oder der konkreten Stellen- bzw. Bedarfssituation begründet sein können, dies rechtfertigen. Eine Gesamtsumme von 15 Punkten darf auch in diesem Fall nicht unterschritten werden.
  • zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als 45 Jahre,
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.

Diese persönlichen Eigenschaften sollten Sie mitbringen:

  • ein hohes Maß an Engagement, Flexibilität und Belastbarkeit sowie die Fähigkeit, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten,
  • Verhandlungsgeschick, Überzeugungskraft, Entscheidungsfreude sowie Durchsetzungsvermögen und sicheres Auftreten,
  • die Fähigkeit, divergierende Interessen objektiv zu bewerten und auszugleichen,
  • Einfühlungsvermögen, Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit,
  • Verständnis für wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge.

Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Erwünscht sind deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Bewerberinnen und Bewerber mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Als Richterin oder Richter absolvieren Sie nach Ihrer Einstellung zunächst eine mehrjährige Probezeit, während der Sie an verschiedenen Gerichten mit unterschiedlichen Rechtsgebieten betraut werden. Um Ihnen den Berufseinstieg zu erleichtern, werden Sie in allen Gerichtsbarkeiten für die Dauer von drei bis sechs Monaten von erfahrenen Kolleginnen oder Kollegen als Mentorin oder Mentor unterstützt. Nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit werden Sie mit Zustimmung des Richterwahlausschusses zur Richterin oder zum Richter auf Lebenszeit berufen. Gleichzeitig wird Ihnen ein Richteramt an einem bestimmten Gericht übertragen.

Ein speziell auf die Bedürfnisse von Berufseinsteigern zugeschnittenes Fortbildungsprogramm begleitet Ihren Start bei uns. Außerdem bieten die hessische JustizakademieÖffnet sich in einem neuen Fenster, das European Judical Training Network (EJTN)Öffnet sich in einem neuen Fenster, das H. B. Wagnitz-SeminarÖffnet sich in einem neuen Fenster und die IT-Stelle der hessischen JustizÖffnet sich in einem neuen Fenster ständig Fortbildungen zu unterschiedlichen Themen an.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse durch Abordnungen und Hospitationen bei anderen Behörden und Gerichten – national wie international – zu erweitern und im Laufe Ihres Berufslebens in vielen, ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten tätig zu sein. Neben Ihrer rechtsprechenden Tätigkeit können Sie zusätzliche Aufgaben in der Justizverwaltung – bspw. als Pressesprecher/in – oder im Rahmen der Referendarausbildung übernehmen.

Bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung können Beförderungen erfolgen, etwa zur Vorsitzenden Richterin oder zum Vorsitzenden Richter. Bei Übernahme der Leitung eines Gerichts erfolgt eine Ernennung zur Direktorin bzw. zum Direktor oder zur Präsidentin bzw. zum Präsidenten des Gerichts.

Sie erhalten Dienstbezüge nach dem Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG), Besoldungsordnung R.

Der Berufseinstieg als Richterin oder Richter auf Probe erfolgt in der Besoldungsgruppe R 1, Stufe 3, wobei die Besoldung mit zunehmender Berufserfahrung stufenweise ansteigt und sich durch Zuschläge – z. B. einen Familienzuschlag – erhöhen kann. In Krankheitsfällen haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe sowie auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Im Falle der Beförderung richtet sich die jeweilige Besoldung nach dem Beförderungsamt.

Die hessische Justiz bietet Ihnen nicht nur eine verantwortungsvolle, gesellschaftlich bedeutsame und vielfältige Tätigkeit, sondern auch:

  • einen sicheren Arbeitsplatz,
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen,
  • eine im Ländervergleich im oberen Bereich liegende Besoldung,
  • Mentoring für die Dauer von drei bis sechs Monaten von erfahrenen Kolleginnen oder Kollegen,
  • vielfältige Fortbildungsangebote,
  • mit dem Landesticket kostenlose Nutzung des ÖPNV – dienstlich und privat,
  • eine vertrauliche, anonyme und kostenfreie Beratung durch einen externen Dienstleister für Sie und Ihre nahen Familienangehörigen bei beruflichen, gesundheitlichen und/oder persönlichen Problemen,
  • soweit nach der Stellen- und Bedarfssituation möglich, erfolgt Ihre Verwendung entsprechend Ihrem angegebenen Berufsziel und Einsatzort.

Soweit nach der Stellen- und Bedarfssituation möglich, erfolgt Ihre Verwendung entsprechend Ihrem angegebenen Berufsziel und Einsatzort. Nennen Sie uns daher Ihre fachlichen und örtlichen Präferenzen. Der Einsatz erfolgt in jedem Fall regional und sozial verträglich.

Als Richterin oder Richter können Sie in Hessen in allen Gerichtszweigen arbeiten.

Die Standorte der hessischen Gerichte entnehmen Sie bitte unserer Standortkarte, siehe unten.

Wir suchen fortlaufend für alle Gerichtszweige qualifizierte Juristinnen und Juristen. Feste Einstellungstermine und Bewerbungsfristen gibt es in Hessen nicht.

Der Bewerbung sind aussagekräftige Bewerbungsunterlagen beizufügen. Dies sind insbesondere:

  • ein unterschriebenes, begründetes ein- bis zweiseitiges Bewerbungsschreiben,
  • der Bewerbungsbogen (siehe Downloads),
  • ein aussagefähiger Lebenslauf (in Aufsatzform – nicht handschriftlich),
  • das Abiturzeugnis,
  • Zeugnisse der ersten Prüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung,
  • Bescheinigung über die in der zweiten juristischen Staatsprüfung erreichten Leistungen (Einzelnotenübersicht oder Auszug aus dem Prüfungsprotokoll),
  • Zeugnisse über die im Referendardienst in den Ausbildungsstellen und den Arbeitsgemeinschaften erzielten Leistungen,
  • ggf. die Promotionsurkunde und weitere Nachweise über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • ggf. Arbeitszeugnisse,
  • ggf. die Urkunde über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft,
  • der Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (durch Einbürgerungsurkunde oder Personalausweis),
  • die Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakten nebst Datenschutzhinweisen (siehe Downloads),
  • ggf. der Nachweis über eine bestehende Schwerbehinderung.

Der Bewerbungsbogen und die Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakten nebst Datenschutzhinweisen stehen auf der Homepage zum Download zur Verfügung, können aber auch direkt im Bewerberportal zum Ausfüllen heruntergeladen werden.

Jetzt bewerben!

Stellenausschreibung im Karriereportal des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Bewerbungen in schriftlicher Form oder per E-Mail sind weiterhin möglich und zu richten an:

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden

oder an bewerbung.rista@hmdj.hessen.de

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Das Auswahlverfahren gliedert sich in drei Abschnitte:

  • das Vorstellungsgespräch im Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, an dem Vertreterinnen und/oder Vertreter des Personalreferats des Ministeriums sowie die Gleichstellungsbeauftragte für den richterlichen oder den staatsanwaltschaftlichen Dienst teilnehmen (Bewerberinnen und Bewerber für Fachgerichtsbarkeiten haben ein Vorstellungsgespräch in der jeweiligen Fachgerichtsbarkeit und erst anschließend das Gespräch im Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat),
  • das Vorstellungsgespräch bei der Hessischen Justizstaatssekretärin (derzeit in der Regel per Videoschalte),
  • die Beteiligung des Richterwahlausschusses.

Abhängig von fachlicher Eignung und aktueller Bedarfslage kann die Zeit nach Eingang der Bewerbung bis zum Vorstellungsgespräch wenige Tage bis mehrere Wochen betragen.

Die Zeit zwischen dem Vorstellungsgespräch und der Einstellung beträgt in Abhängigkeit von der Sitzung des Richterwahlausschusses ca. vier bis zehn Wochen.

Aufwendungen anlässlich der Teilnahme von Vorstellungsgesprächen können nicht erstattet werden.

Wir bieten Ihnen an, die Wartezeit zwischen dem Vorstellungsgespräch und Ihrer Einstellung in den Richterdienst durch eine Nebentätigkeit in der Justiz im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses zu überbrücken. Sie arbeiten für die Dauer Ihres Bewerbungsverfahrens als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der hessischen Justiz und unterstützen Richterinnen und Richter bei ihrer täglichen Arbeit. Sie sammeln damit zugleich Berufserfahrung für Ihre spätere Tätigkeit als Richterin und Richter und lernen die hessische Justiz als Ihren zukünftigen Arbeitgeber schon im Vorfeld aus nächster Nähe kennen.