Ein Mann mit Schutzbrille arbeitet an einem festen, großen Bohrer

Werkdienst

Die Beamtinnen und Beamten des Werkdienstes ordnen und gestalten den Tagesablauf der Gefangenen, vermitteln ihnen Sinn und Wert von Arbeit, betreuen und beaufsichtigen die Gefangenen und vieles mehr.

Den 18 Justizvollzugsbehörden des Landes Hessen obliegt die sichere Unterbringung, Versorgung und Behandlung von rund 4200 Inhaftierten. Die Gefangenen sollen während ihrer Inhaftierung dazu befähigt werden, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Dabei kommt den Beamtinnen und Beamten des Werkdienstes eine zentrale Rolle zu. Sie ordnen und gestalten den Tagesablauf der Gefangenen. Sie vermitteln ihnen Sinn und Wert von Arbeit. Sie vermitteln Freude über ein gelungenes Werkstück. Sie können zuhören. Sie können motivieren. Sie betreuen und beaufsichtigen die Gefangenen in Eigenbetrieben, Hilfsbetrieben der Hauswirtschaft und Unternehmerbetrieben der Anstalt. Sie bieten eine arbeitsmarktorientierte Aus- und Weiterbildung oder leiten therapeutische Betriebe, in denen Gefangene an regelmäßige Arbeit herangeführt werden. Sie führen die Beschäftigungsbetriebe nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen. Zu dem Aufgabengebiet gehören auch die Wartung und Instandhaltung der heizungstechnischen, sanitären, elektrischen und weiteren technischen Anlagen und Einrichtungen einer Justizvollzugsanstalt. Sie begreifen sich als Mitglied in einem Team aus Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes, Sozialen Dienstes, Medizinischen Dienstes und Verwaltungsexperten.

  • Tätigkeit mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung
  • Zunächst im Beschäftigungsverhältnis; spätere Verbeamtung möglich
  • Gegebenenfalls Zahlung von Zulagen (z.B. die Vollzugszulage für die Ausübung einer Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt, Meisterzulage).
  • Gemeinsam erfolgreich: Zusammenarbeit in einem Team mit Kolleginnen und Kollegen des allgemeinen Vollzugsdienstes, sozialen und medizinischen Dienstes sowie Verwaltungsexperten
  • Mit dem Landesticket kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs – dienstlich und privat
  • Beihilfeanspruch ab dem ersten Tag der Verbeamtung

Wir bieten ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst mit interessantem, breit gefächertem Aufgabengebiet, Fortbildungsmöglichkeiten, einen teamorientierten und IT-gestützten Arbeitsplatz. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist eine Verbeamtung im mittleren Dienst vorgesehen.

Bei entsprechender Qualifikation erfolgt eine Vergütung in Entgeltgruppe EG 7 TV-Hessen (TV-H). Nach der Verbeamtung erfolgt die Besoldung im Eingangsamt nach Besoldungsgruppe A 7 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) mit späteren Aufstiegsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 11 HBesG.

  • Sie sind Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder
    • besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
    • eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben.
  • Sie treten ein für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen.
  • Sie haben eine Meisterprüfung im Handwerks- oder Industriegewerbe oder eine vergleichbare Ausbildung mit anerkannter Befugnis zur Ausbildung im Handwerks- und Industriegewerbe.
  • Sie sind höchstens 50 Jahre alt (Ausnahme regelt die Hessische Laufbahnverordnung und das Soldatenversorgungsgesetz).
  • Sie sind nicht vorbestraft.
  • Sie sind vollzugsdiensttauglich gemäß Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) (es erfolgt eine medizinische Eignungsuntersuchung durch eine Vollzugsärztin oder einen Vollzugsarzt im Rahmen des Einstellungsverfahrens).
  • Sie verfügen über interkulturelle Kompetenz. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
  • Für die Berufung in ein Beamtenverhältnis ist außerdem
    • eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit im Ausbildungsberuf nach Abschluss der zu dem Beruf befähigenden Ausbildung nachzuweisen und
    • die Teilnahme an einem Einführungslehrgang erforderlich.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte über das BewerberportalÖffnet sich in einem neuen Fenster an die jeweils ausschreibende Justizvollzugsbehörde. Im Falle einer beabsichtigten Initiativbewerbung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen der Personalgewinnung.

Ihre Bewerbung richten Sie an die jeweilige Justizvollzugsanstalt, die Sie gerne berät.

Fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • einen Lebenslauf,
  • den Nachweis über eine Meisterprüfung im Handwerks- oder Industriegewerbe oder eine vergleichbare Ausbildung mit anerkannter Befugnis zur Ausbildung im Handwerks- und Industriegewerbe,
  • den Nachweis einer Staatsangehörigkeit, die den Einstellungsvoraussetzungen entspricht,
  • Arbeitszeugnisse (sofern vorhanden).

Zudem bitten wir Sie, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen und bitte im Original per Post an die ausschreibende Justizvollzugsbehörde zu senden.

Eine individuelle Beratung erhalten Sie direkt bei der Justizvollzugsanstalt, bei der Sie an einer Einstellung interessiert sind.

Stefan Kneifel

Leiter der Stabsstelle Personalgewinnung

H. B. Wagnitz-Seminar

Fax

+49 611 32761 - 9645

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr 

Dennis Stamm

Karriereberatung

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Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
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Alexandra Duda, Melanie Feliciano und Isabell Döpfer

Administration

H. B. Wagnitz-Seminar

Fax

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Alternative Telefonnummer: +49 611 46806 - 43

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr 

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