Justizsvollzugs-Mitarbeiter steht mit einem Klemmbrett vor einer Zelle.

Krankenpflegedienst

Die Krankenschwestern und Krankenpfleger stellen in Zusammenarbeit mit den Vollzugsärzten die medizinische Versorgung der Gefangenen sicher.

Den 18 Justizvollzugsbehörden des Landes Hessen obliegt die sichere Unterbringung, Versorgung und Behandlung von rund 4200 Inhaftierten. Die Gefangenen sollen während ihrer Inhaftierung dazu befähigt werden, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Die Pflegefachkräfte stellen in Zusammenarbeit mit dem anstaltsärztlichen Dienst die medizinische Versorgung der Gefangenen sicher. Dies geschieht in Krankenrevieren, die in Funktion und Ausstattung mit allgemeinmedizinischen Arztpraxen vergleichbar sind. In den Justizvollzugsanstalten Butzbach, Frankfurt am Main I, Frankfurt am Main III sowie Weiterstadt sind zur stationären Aufnahme Bettenstationen eingerichtet. Die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt verfügt darüber hinaus über eine Station für psychisch auffällige Gefangene. Bei der Justizvollzugsanstalt Kassel I befindet sich das hessische Vollzugskrankenhaus mit 60 Belegbetten. Dieses dient der Aufnahme Gefangener aus allen hessischen Vollzugseinrichtungen, die einer ständigen ärztlichen Betreuung oder einer stationären Krankenhausbehandlung bedürfen.

Die Pflegefachkräfte wirken in der ärztlichen Sprechstunde mit, setzen ärztliche Verordnungen um, und verabreichen Medikamente. Sie engagieren sich, um bei den Patientinnen und Patienten Gesundheitsbewusstsein zu entwickeln. Sie beschaffen und pflegen medizinische Geräte und Materialien. Sie sind zuständig für die Aufbereitung der medizinischen Instrumente nach dem Gesetz über Medizinprodukte, die Führung der Gesundheitsakten der Inhaftierten und die Prüfung externer Arztrechnungen. Sie wirken mit bei Vollzugsmaßnahmen und der Organisation von Überweisungen in andere medizinische Einrichtungen innerhalb des Justizvollzugs oder zu externen Fachärzten und Kliniken. Der Alltag der Pflegefachkräfte im Justizvollzug ist geprägt von unterschiedlichen Krankheitsbildern. Daher verfügen Sie über Kenntnisse der Pflege von an HIV, Hepatitis, Tuberkulose erkrankten Patientinnen und Patienten und können mit drogenabhängigen und verhaltensauffälligen Patientinnen und Patienten umgehen. Sie begreifen sich als Mitglied in einem Team aus Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes, Werkdienstes, Sozialen Dienstes, Medizinischen Dienstes und Verwaltungsexperten.

  • Tätigkeit mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung
  • Zunächst im Beschäftigungsverhältnis; spätere Verbeamtung möglich
  • Gegebenenfalls Zahlung von Zulagen (z.B. für Dienst zu ungünstigen Zeiten oder die Vollzugszulage für die Ausübung einer Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt).
  • Breit gefächertes Aufgabengebiet
  • Gemeinsam erfolgreich: Zusammenarbeit in einem Team mit Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Verwaltungsexperten
  • Mit dem Landesticket kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs – dienstlich und privat
  • Beihilfeanspruch ab dem ersten Tag der Verbeamtung.

Wir bieten ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst mit interessantem, breit gefächertem Aufgabengebiet, Fortbildungsmöglichkeiten, einen teamorientierten und IT-gestützten Arbeitsplatz. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist eine Verbeamtung im mittleren Dienst vorgesehen. Je nach Arbeitsfeld ist die Arbeitszeit unterschiedlich geregelt. Schicht- und Wochenenddienst müssen in allen größeren Anstalten geleistet werden. In kleineren Justizvollzugsanstalten ist in der Regel nur ein eingeschränkter Schicht- und Wochenenddienst erforderlich.

Bei entsprechender Qualifikation erfolgt eine Vergütung in Entgeltgruppe EG KR 7a TV-Hessen (TV-H). Nach der Verbeamtung erfolgt die Besoldung im Eingangsamt nach Besoldungsgruppe A 7 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) mit späteren Aufstiegsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 10 mit Zulage HBesG.

  • Sie sind Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder
    •  besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
    • eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
    • eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben.
  • Sie treten ein für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen.
  • Sie sind ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Pflegefachfrau/Pflegefachmann.
  • Sie sind höchstens 50 Jahre alt (Ausnahme regelt die Hessische Laufbahnverordnung und das Soldatenversorgungsgesetz).
  • Sie sind nicht vorbestraft.
  • Sie sind vollzugsdiensttauglich gemäß Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) (es erfolgt eine medizinische Eignungsuntersuchung durch eine Vollzugsärztin oder einen Vollzugsarzt im Rahmen des Einstellungsverfahrens).
  • Sie verfügen über interkulturelle Kompetenz. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
  • Für die Berufung in ein Beamtenverhältnis ist außerdem
    • eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit im Ausbildungsberuf nach Abschluss der zu dem Beruf befähigenden Ausbildung nachzuweisen und
    • die Teilnahme an einem Einführungslehrgang erforderlich.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte über das BewerberportalÖffnet sich in einem neuen Fenster an die jeweils ausschreibende Justizvollzugsbehörde, die Sie gerne berät. Im Falle einer beabsichtigten Initiativbewerbung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Personalgewinnung.

Fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • einen Lebenslauf,
  • den Nachweis über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Pflegefachfrau/Pflegefachmann,
  • den Nachweis einer Staatsangehörigkeit, die den Einstellungsvoraussetzungen entspricht,
  • Arbeitszeugnisse (sofern vorhanden).

Zudem bitten wir Sie, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen und im Original per Post an die ausschreibende Justizvollzugsbehörde zu senden.

Eine individuelle Beratung erhalten Sie direkt bei der Justizvollzugsanstalt, bei der Sie an einer Einstellung interessiert sind.

Stefan Kneifel

Leiter der Stabsstelle Personalgewinnung

H. B. Wagnitz-Seminar

Fax

+49 611 32761 - 9645

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr 

Dennis Stamm

Karriereberatung

H. B. Wagnitz-Seminar

Fax

+49 611 32761 - 9645

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr 

Alexandra Duda, Melanie Feliciano und Isabell Döpfer

Administration

H. B. Wagnitz-Seminar

Fax

+49 611 32761 - 9645

Alternative Telefonnummer: +49 611 46806 - 43

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr 

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