Junge frau mit Tablet in der Hand steht vor einer Haustüre.

Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher

Die Gerichtsvollzieherin bzw. der Gerichtsvollzieher ist ein selbstständiges Organ der Rechtspflege und für Vollstreckungsmaßnahmen zuständig.

Bei dem Gerichtsvollzieherdienst handelt es sich um eine Zusatzqualifizierung, die sowohl von externen als auch justizinternen Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen einer Aus- bzw. Weiterbildung erworben werden kann.

Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher sind Sie als Beamte des mittleren Justizdienstes für Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zuständig.

Sie führen beispielsweise Zustellungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Strafsachen und in außergerichtlichen Angelegenheiten im Auftrag von Beteiligten durch. Darüber hinaus nehmen Sie die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unter Berücksichtigung der Interessen von Gläubigerinnen bzw. Gläubigern und Schuldnerinnen bzw. Schuldnern vor. Zu Ihrem täglichen Geschäft gehört die Vornahme von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Beschlagnahme von Gegenständen oder die Abnahme der Vermögensauskunft. Außerdem führen Sie eigenständig Versteigerungen zur Verwertung der gepfändeten Gegenstände sowie Räumungen von Wohnraum durch.

Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher sind Sie oft im Außendienst tätig und organisieren Ihren Bürobetrieb grundsätzlich selbstständig und eigenverantwortlich.

  • Einstellung nach Bedarf, daher im Regelfall Übernahme nach bestandener Prüfung
  • Selbständige Tätigkeit im Außendienst mit eigenem Bürobetrieb
  • Verbeamtung nach bestandener Prüfung
  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • Mit dem Landesticket kostenlose Nutzung des ÖPNV – dienstlich und privat

Verdienstmöglichkeiten während der Weiterbildung:
Sie erhalten während der Weiterbildung ein attraktives Entgelt in Höhe von 2.754,19 Euro (brutto) monatlich (analog zur Entgeltgruppe 5 Stufe 2 Tarifvertrag Hessen) zuzüglich eventueller Zulagen.

Verdienstmöglichkeiten nach Ernennung zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher:
Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe A 8. Beförderungen sind bis zur Besoldungsgruppe A 9 mit Zulage (Obergerichtsvollzieherin/Obergerichtsvollzieher) möglich.

Darüber hinaus erhalten Sie eine Vergütung nach der Gerichtsvollziehervergütungsverordnung, aus der die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb des von Ihnen zu führenden Büros zu bestreiten sind (§ 52 HBesG). Im Übrigen verbleibt Ihnen die Vergütung als Leistungsanreiz für Ihre Gerichtsvollziehertätigkeit.

 

Die Ausbildung der externen Bewerberinnen und Bewerber beginnt mit einem sechsmonatigen Eignungslehrgang (Januar bis Juni), der sich wie folgt gliedert:

  • 1 Monat fachpraktische Ausbildung bei einem hessischen Amtsgericht
  • 3 Monate fachtheoretische Ausbildung im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen - Nebenstelle Monschau -
  • 1 Monat fachpraktische Ausbildung bei einem hessischen Amtsgericht
  • 1 Monat fachpraktische Ausbildung bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher in Hesse

Nach erfolgreichem Absolvieren des Eignungslehrgangs startet gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bereits in der hessischen Justiz tätig sind und im Verbund mit anderen Bundesländern (u. a. Nordrhein-Westfalen), Anfang Juli der 20-monatige Vorbereitungsdienst zum Gerichtsvollzieherdienst:

  • 2 Monate fachtheoretischer Lehrgang I im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen - Nebenstelle Monschau -
  • 6 Monate Berufspraktikum I bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher mit einer einführenden Ausbildung bei einem hessischen Amtsgericht
  • 4 Monate fachtheoretischer Lehrgang II im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen - Nebenstelle Monschau -
  • 5 Monate Berufspraktikum II bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher in Hessen
  • 3 Monate fachtheoretischer Lehrgang III im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen - Nebenstelle Monschau.

In den fachtheoretischen Lehrgängen wird Ihnen das erforderliche Fachwissen für Ihre Tätigkeit im Gerichtsvollzieherdienst vermittelt. In beiden Berufspraktika bei Ihrem Ausbildungsamtsgericht lernen Sie dann, wie Sie das theoretische Wissen in die Praxis umsetzen. Dabei werden Sie von einer erfahrenen Gerichtsvollzieherin bzw. einem erfahrenen Gerichtsvollzieher als zentrale Ansprechperson betreut.

Das erwartet Sie in Monschau:

  • Unterricht in kleinen Gruppen mit persönlichem Bezug zu den Lehrkräften
  • Möblierte Unterkunft mit eigenem Badezimmer und frisch zubereiteten Mahlzeiten in der Mensa (geringe Kostenbeteiligung)

Am Ende des fachtheoretischen Lehrgangs III findet die schriftliche Laufbahnprüfung in Monschau und regelmäßig im darauffolgenden April die mündliche Laufbahnprüfung bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main statt.

Da die Einstellungen nach Bedarf erfolgen, werden im Regelfall alle Nachwuchskräfte in den Gerichtsvollzieherdienst übernommen. Die Ernennung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher kann nach Maßgabe freier Planstellen erfolgen. Ein Anspruch auf Verwendung im Gerichtsvollzieherdienst und bei einem bestimmten Amtsgericht nach bestandener Prüfung besteht nicht.

Nach bestandener Gerichtsvollzieherprüfung ist vorgesehen, dass Sie bei Verwendung im Gerichtsvollzieherdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe unmittelbar zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher (BesGr. A8 BBesG) ernannt werden.

  • Realschulabschluss oder gleichwertig anerkannten Bildungsstand (z. B. Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung)
  • Eine erfolgreich abgeschlossene förderliche Berufsausbildung, insbesondere im juristischen, kaufmännischen oder bankfachlichen Bereich (z.B. Rechtsanwalts-, Notar-, Verwaltungs- oder Steuerfachangestellte/-angestellter, Versicherungs- oder Bankkaufleute etc.) und danach mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im erlernten oder einem anderen förderlichen Beruf
  • Körperliche und gesundheitliche Eignung für den Gerichtsvollzieherdienst
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Führerschein der Klasse B 

Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach bestandener Abschlussprüfung beträgt das Höchstalter 50 Jahre, so dass Sie zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht das 47. Lebensjahr und damit zum Zeitpunkt des Bestehens der Gerichtsvollzieherprüfung – regelmäßig in den Monaten April bis Juni – das 50. Lebensjahr überschritten haben dürfen. Außerdem ist zu diesem Zeitpunkt der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich.

Freie Stellen werden im Karriereportal des Landes Hessen ausgeschrieben.