Beamtinnen und Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes nehmen insbesondere die speziellen vollzuglichen Aufgaben des mittleren Führungsmanagements einer Justizvollzugsanstalt wahr.

Vollzugs- und Verwaltungsdienst im gehobenen Justizdienst

Beamtinnen und Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes nehmen insbesondere die speziellen vollzuglichen Aufgaben des mittleren Führungsmanagements einer Justizvollzugsanstalt wahr.

Den 18 Justizvollzugsbehörden des Landes Hessen obliegt die sichere Unterbringung, Versorgung und Behandlung von rund 4200 Inhaftierten.

Die Gefangenen sollen während ihrer Inhaftierung dazu befähigt werden, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Den Beamtinnen und Beamten des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes im gehobenen Justizdienst kommt innerhalb des Justizvollzugs große Bedeutung zu, weil sie neben den Verwaltungsaufgaben in Geschäftsleitung und Personaladministration, Arbeits- und Versorgungswesen, Rechnungswesen oder Controlling insbesondere die speziellen vollzuglichen Aufgaben des mittleren Führungsmanagements einer Justizvollzugsanstalt wahrnehmen. Sie arbeiten als Führungskräfte in den Sachgebieten und Abteilungen der Justizvollzugsanstalten und Verwaltungs-Competence-Center (VCC) und fungieren als Bindeglied der verschiedenen im Justizvollzug tätigen Berufsgruppen. Sie haben ein hohes Fachwissen, können selbständig entscheiden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen. Sie sind sozial kompetent und flexibel.

Um die Bandbreite der Aufgabenwahrnehmung und den jeweiligen Aufgabenzuschnitt zu veranschaulichen, sind nachfolgend exemplarisch einige Aufgabenfelder beschrieben:

Als Sachgebietsleitung Rechnungswesen bist Du in einem VCC tätig und organisierst und koordinierst die Finanzen der angeschlossenen Justizvollzugsanstalten. Du bist zum Beispiel verantwortlich für die Erstellung von Rechnungen etwa für verkaufte Produkte der Justizvollzugsanstalten, die Überwachung von Zahlungseingängen und die Bezahlung von Rechnungen, die an die Justizvollzugsanstalten gestellt werden. Du bist zuständig für die Verwaltung der Gelder und die Abwicklung der unbaren Zahlungsgeschäfte der Gefangenen.

Die Vollzugsabteilungsleitung ist verantwortlich für die Behandlung und Betreuung der in der Vollzugsabteilung untergebrachten Gefangenen sowie die Sicherheit und Ordnung in der Abteilung. In dieser Funktion bist Du zuständig für die Erstellung und Fortschreibung der Vollzugsplanung für die einzelnen Gefangenen (Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen der Gefangenen, Arbeitsplatzzuweisung, Freizeitmaßnahmen). Du triffst die Entscheidung über die Verlegung von Gefangenen und die Genehmigung von vollzugsöffnende Maßnahmen. Du bist verantwortlich für Stellungnahmen zu Gnadenverfahren und zur Aussetzung von Strafresten. Du triffst die Entscheidung über besondere Sicherungsmaßnahmen, die Ausstattung der Hafträume oder die Fesselung von Gefangenen bei Ausführungen, Vorführungen und Transporten.

Als Geschäftsleitung bist Du zuständig für die Organisation der gesamten Verwaltung und den reibungslosen Geschäftsablauf in der Justizvollzugsbehörde. Du sorgst für die ordnungsgemäße Erledigung der Verwaltungsaufgaben in allen Dienststellen und unterstützt die Behördenleitung in Fragen der Organisationsentwicklung. Du bist zuständig für die Personalverwaltung sowie die Haushalts- und Budgetangelegenheiten der Justizvollzugsbehörde.

  • Verbeamtung ab dem ersten Tag der Ausbildung
  • Sehr hohe Übernahmequote nach bestandener Prüfung
  • Tätigkeit mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung
  • Gegebenenfalls Zahlung von Zulagen (z.B. Vollzugszulage für die Ausübung einer Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt).
  • Vielseitige Tätigkeit mit Führungsverantwortung
  • Mit dem Landesticket kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs – dienstlich und privat
  • Beihilfeanspruch ab dem ersten Tag der Verbeamtung

Wir bieten eine hervorragende Ausbildung in Form eines dualen Studiums. Dieses dauert insgesamt drei Jahre. Neben der Vermittlung allgemeiner Grundlagen im Bereich des Zivil-, Straf- und Strafprozessrechts, des Verwaltungs- und Beamtenrechts sowie des Haushaltsrechts wird der Blick insbesondere auf die Vermittlung vollzugsspezifischer Rechtskenntnisse und Inhalte gerichtet. So werden den Studierenden insbesondere Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Vollzugsrechts, der Vollzugsverwaltung, der Psychologie und der Kriminologie vermittelt. Ein weiterer Schwerpunkt sind die lehrfachübergreifenden Studienobjekte, in denen die Anwärterinnen und Anwärter u.a. auf die spezielle Klientel in den Justizvollzugsanstalten, die Anstaltsorganisation, den Rechtsschutz, die mit vollzugsöffnenden Maßnahmen und Aussetzung von Strafresten verbundenen Prüfungen und die verschiedenen Haftformen im Justizvollzug vorbereitet werden.

Diese Inhalte werden in den 18 Monaten des fachwissenschaftlichen Studiums an der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel, Nordrhein-Westfalen, vermittelt. Weitere 18 Monate entfallen auf das fachpraktische Studium, das in den hessischen Justizvollzugsbehörden abgeleistet wird.

Die Abschnitte gliedern sich wie folgt in:

  • Einführungspraktikum: 1 Monat
  • Fachwissenschaftliches Studium I: 8 Monate
  • Fachpraktisches Studium I: 8 Monate
  • Fachwissenschaftliches Studium II: 7 Monat
  • Fachpraktisches Studium II: 9 Monate
  • Fachwissenschaftliches Studium III: 3 Monate

Du absolvierst die Einführungszeit in einer Justizvollzugsbehörde. Im fachwissenschaftlichen Studium werden Dir rechtliche Kenntnisse vermittelt und deren Anwendung anhand von Fallbeispielen vertieft. Während der fachpraktischen Studienabschnitte wirst Du in verschiedenen Justizvollzugsanstalten eingesetzt und lernst die unterschiedlichen Aufgaben des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes im gehobenen Justizdienst kennen. Zum Abschluss des fachwissenschaftlichen Studium III und Ablegen des schriftlichen Examens wirst Du bereits mit einem Aufgabengebiet betraut, bevor das Studium mit der mündlichen Prüfung abschließt.

Mit Bestehen der Laufbahnprüfung wird gleichzeitig der akademische Grad „Diplom-Verwaltungswirtin (FH)" bzw. „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“ verliehen.

Der überwiegende Teil der Nachwuchskräfte wird nach bestandener Prüfung als Inspektorin oder Inspektor (Besoldungsgruppe A 9 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG)) in den Laufbahnzweig Vollzugs- und Verwaltungsdienst im gehobenen Justizdienst übernommen.

Bei entsprechender Leistung hast Du gute Aufstiegsmöglichkeiten bis hin zur Oberamtsrätin oder zum Oberamtsrat der Besoldungsgruppe A 13 HBesG.

Der dienstliche Einsatz erfolgt unter größtmöglicher Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse landesweit.

  • Du bist Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes
    • oder besitzt die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
    • eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
    • eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben.
  • Du trittst ein für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen.
  • Du hast eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen gleichwertigen anerkannten Bildungsstand (z. B. Abitur oder Fachabitur in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung).
  • Du bist höchstens 40 Jahre alt (Ausnahmen regelt die Hessische Laufbahnverordnung und das Soldatenversorgungsgesetz).
  • Du bist nicht vorbestraft.
  • Du stellst dich einer Einungsprüfung.
  • Du bist gesundheitlich geeignet (es erfolgt eine medizinische Eignungsuntersuchung durch eine Vollzugsärztin oder einen Vollzugsarzt im Rahmen des Einstellungsverfahrens).
  • Du verfügst über interkulturelle Kompetenz. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung.

Eine Bewerbung ist jeweils vom 1. April bis zum 31. Oktober für den Einstellungstermin 1. August des darauffolgenden Jahres über das BewerberportalÖffnet sich in einem neuen Fenster des Landes möglich (Sollte der Link nicht funktionieren oder anderweitige Probleme bei der Bewerbung auftreten, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der Stabsstelle Personalgewinnung).

Folgende Unterlagen bitten wir Dich im Bewerberportal hochzuladen:

  • ein Anschreiben,
  • einen Lebenslauf,
  • Zeugnisse und Unterlagen, durch die die schulischen Voraussetzungen nachgewiesen werden oder das letzte Schulzeugnis (bei ausländischen Abschlüssen zusätzlich Nachweis der Gleichstellung – weitere Informationen finden Du im Internetauftritt der SchulämterÖffnet sich in einem neuen Fenster),
  • Zeugnisse über die Beschäftigung seit Schulentlassung (sofern vorhanden),
  • den Nachweis einer Staatsangehörigkeit, die den Einstellungsvoraussetzungen entspricht,
  • eine Einverständniserklärung Deines gesetzlichen Vertreters, sofern Du minderjährig bist.

Zudem bitten wir dich, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen und bitte im Original per Post an uns zu senden:

H. B. Wagnitz-Seminar
- Dienstleistungszentrums für den hessischen Justizvollzug -
Stabsstelle Personalgewinnung
Josef-Baum-Haus 1
65199 Wiesbaden.

Stefan Kneifel

Leiter der Stabsstelle Personalgewinnung

H. B. Wagnitz-Seminar

Fax

+49 611 32761 - 9645

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr 

Dennis Stamm

Karriereberatung

H. B. Wagnitz-Seminar

Fax

+49 611 32761 - 9645

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr 

Administration

Alexandra Duda, Melanie Feliciano, Isabell Döpfer und Milena Maria Klein

H. B. Wagnitz-Seminar

Telefon: +49 611 46806 - 43
Telefon (alternativ): +49 611 46806 - 44

E-Mail:jobinfo@hbws.justiz.hessen.de
Telefax: +49 611 32761 - 9645

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr