Zwei Vollzugsbeamte stehen seitlich.

Allgemeiner Vollzugsdienst im mittleren Justizdienst

Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes sind die ersten Ansprechpersonen für die Gefangenen.

Den 18 Justizvollzugsbehörden des Landes Hessen obliegt die sichere Unterbringung, Versorgung und Behandlung von rund 4200 Inhaftierten. Die Gefangenen sollen während ihrer Inhaftierung dazu befähigt werden, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Dabei kommt den Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes eine Schlüsselrolle zu. Sie sind erste Ansprechperson für die Gefangenen. Sie sind verantwortlich für die sichere Unterbringung und zuständig für die Betreuung, Versorgung und Beaufsichtigung der Inhaftierten. Sie unterstützen die Sozialen und Medizinischen Dienste bei der Behandlung der Gefangenen. Sie ordnen und gestalten den Tagesablauf in der Vollzugsabteilung. Sie wirken bei der Aufnahme und Entlassung der Inhaftierten mit. Sie arbeiten im Schichtdienst (Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst). Sie können mit Menschen umgehen. Sie wirken positiv auf die Gefangenen ein und wecken und fördern deren Verantwortungsbewusstsein. Sie vermitteln ihnen Sinn und Wert von Arbeit. Sie können zuhören. Sie können motivieren. Der direkte Kontakt mit Gefangenen birgt naturgemäß auch Konfliktpotenzial. Sie sind ausgeglichen, in der Lage, kritische Situationen zu deeskalieren und Grenzen zu setzen. Sie betrachten immer wieder neue Situationen als Herausforderung. Sie begreifen sich als Mitglied in einem Team aus Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes, Werkdienstes, Sozialen Dienstes, Medizinischen Dienstes und Verwaltungsexperten.

  • Verbeamtung ab dem ersten Tag der Ausbildung
  • Gegebenenfalls Zahlung von Zulagen (z.B. für Dienste zu ungünstigen Zeiten, Anwärtersonderzuschlag oder die Vollzugszulage für die Ausübung einer Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt).
  • Sehr hohe Übernahmequote nach bestandener Prüfung
  • Tätigkeit mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung
  • Mit dem Landesticket kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs – dienstlich und privat
  • Beihilfeanspruch ab dem ersten Tag der Verbeamtung

Wir bieten eine solide Ausbildung in Form eines zweijährigen Vorbereitungsdiensts in Theorie und Praxis. In der fachtheoretischen Ausbildung befasst Du dich neben der geschichtlichen Entwicklung und gesellschaftlichen Bedeutung des Justizvollzugs insbesondere mit einer Vielzahl von rechtlichen Themen. Staats- und Verfassungsrecht, Straf- und Strafprozessrecht, Beamtenrecht und Verwaltungsrecht sind nur ein kleiner Ausschnitt der verschiedenen Rechtsgebiete, die für die Arbeit im Justizvollzug relevant sind. Darüber hinaus lernst Du die Grundlagen der Psychologie und Kriminologie kennen und erhältst eine fundierte Ausbildung im Bereich von Sicherheit und Ordnung im Justizvollzug. Letzteres unter anderem in den Teilbereichen der praktischen Eigensicherung, des Waffenwesens und der Schießkunde. In der fachpraktischen Ausbildung lernst Du, die in der fachtheoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.

Vor Beginn der Ausbildung erfolgt die Einstellung in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis.

Die Ausbildung gestaltet sich folgendermaßen:

  • Einführungspraktikum: 1 Monat
  • Fachtheoretische Ausbildung I: 3 Monate
  • Fachpraktische Ausbildung I (Grundausbildung): 12 Monate
  • Fachpraktische Ausbildung II (Schwerpunktausbildung): 4 Monate
  • Fachtheoretische Ausbildung II: 4 Monate

Du absolvierst eine Einführungszeit in der Einstellungsbehörde. Danach erfolgt der erste fachtheoretische Ausbildungsabschnitt im H. B. Wagnitz-Seminar in Wiesbaden, in der Dir zunächst Grundkenntnisse vermittelt werden. Die nächsten 12 Monate verbringst Du in verschiedenen Justizvollzugsanstalten (3 Monate im Vollzug der Untersuchungshaft, 6 Monate im Vollzug der Freiheitsstrafe (davon 1 Monat im offenen Vollzug), 3 Monate im Vollzug der Jugendstrafe) und lernst die unterschiedlichen Vollzugsformen kennen. Die daran anschließende Schwerpunktausbildung findet grundsätzlich in der Einstellungsbehörde statt. In dieser Ausbildungsphase kannst Du bereits mit der eigenständigen Wahrnehmung von Aufgaben betraut werden. Zum Abschluss der Ausbildung durchläufst Du nochmals 4 Monate fachtheoretische Ausbildung, in der Du auf Deine Abschlussprüfung vorbereitet wirst.

Der überwiegende Teil der Nachwuchskräfte wird nach bestandener Prüfung als Obersekretärin im Justizvollzugsdienst oder Obersekretär im Justizvollzugsdienst (Besoldungsgruppe A 7 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG)) in den Laufbahnzweig allgemeiner Vollzugsdienst übernommen.

Bei entsprechender Leistung hast Du gute Aufstiegsmöglichkeiten bis hin zur Amtfrau oder zum Amtmann (Besoldungsgruppe A 11 HBesG).

Während des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt eine Vergütung in Entgeltgruppe EG 6 TV-Hessen (TV-H).

Beamtinnen und Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Leistungen in besonderer Weise geeignet erscheinen, können sich im Rahmen eines dualen Studiums für den Laufbahnzweig Vollzugs- und Verwaltungsdienst im gehobenen Justizdienst weiter qualifizieren.

  • Du bist Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes
    • oder besitzt die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
    • eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
    • eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben.
  • Du trittst ein für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen.
  • Du hast mindestens einen
    • Realschulabschluss oder schulrechtlich gleichwertigen Bildungsstand (z.B. Berufsfachschule) oder
    • Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder öffentlich-rechtliche Ausbildung.
  • Du bist mindestens 18 Jahre und höchstens 40 Jahre alt (Ausnahmen regelt die Hessische Laufbahnverordnung und das Soldatenversorgungsgesetz).
  • Du bist nicht vorbestraft.
  • Du stellst dich einer Einungsprüfung.
  • Du bist vollzugsdiensttauglich gemäß Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) (es erfolgt eine medizinische Eignungsuntersuchung durch eine Vollzugsärztin oder einen Vollzugsarzt im Rahmen des Einstellungsverfahrens).

Du verfügst über interkulturelle Kompetenz. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil. 

Stefan Kneifel

Leiter der Stabsstelle Personalgewinnung

H. B. Wagnitz-Seminar

Fax

+49 611 32761 - 9645

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr 

Dennis Stamm

Karriereberatung

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Administration

Alexandra Duda, Melanie Feliciano, Isabell Döpfer und Milena Maria Klein

H. B. Wagnitz-Seminar

Telefon: +49 611 46806 - 42
Telefon: +49 611 46806 - 44

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