Ein mittelalter Mann mit Bart und Brille hält Unterlagen in der Hand und einen Stift, er gestikuliert. Er sitzt einer Frau gegenüber, die man in Unschärfe sieht.

Höherer sozialer Dienst

Psychologinnen und Psychologen sind u. a. in der Diagnostik, Betreuung und Behandlung der Gefangenen tätig, beraten das Behandlungsteam und optimieren behandlungsfördernde Strukturen.

Den 18 Justizvollzugsbehörden des Landes Hessen obliegt die sichere Unterbringung, Versorgung und Behandlung von rund 4200 Inhaftierten. Die Gefangenen sollen während ihrer Inhaftierung dazu befähigt werden, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Hierbei kommt Psychologinnen und Psychologen eine Schlüsselrolle zu. Sie sind in der Diagnostik, Betreuung und Behandlung der Gefangenen tätig. Sie betreiben Krisenintervention und wirken an der Vollzugsplanung mit. Sie beraten das Behandlungsteam und optimieren behandlungsfördernde Strukturen. Sie sind Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für externe Gutachterinnen und Gutachter und Therapeutinnen und Therapeuten, werten Gutachten aus und beraten die Vollzugsabteilungsleitung bei der Entscheidungsfindung. Sie sind bei der Personalauswahl beteiligt und führen Schulungen zur Suizidprophylaxe durch oder wirken mit bei der Erstellung und Umsetzung von Konzepten zur Vollzugsgestaltung. Sie unterstützen außerdem die Vorhaben zur Evaluation und zur Forschung im hessischen Justizvollzug oder führen diese durch. Sie begreifen sich als Mitglied in einem Team aus Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes, Werkdienstes, Sozialen Dienstes, Medizinischen Dienstes und Verwaltungsexperten.

Die Übernahme einer Führungsfunktion, zum Beispiel als Vollzugsabteilungsleitung, ist nach mehrjähriger Berufspraxis im Justizvollzug und entsprechender Leistung möglich.

  • Tätigkeit mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung
  • Intensive Einarbeitung in einem interdisziplinären Team
  • Gegebenenfalls Zahlung von Zulagen (z.B. die Vollzugszulage für die Ausübung einer Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt).
  • Vielfältige Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Tätigkeit zunächst im Beschäftigungsverhältnis; spätere Verbeamtung möglich
  • Mit dem Landesticket kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs – dienstlich und privat
  • Beihilfeanspruch bei Verbeamtung

Wir bieten ein interessantes, breit gefächertes Aufgabengebiet, Fortbildungsmöglichkeiten und einen teamorientierten und IT-gestützten Arbeitsplatz. Die Einstellung erfolgt zunächst in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis zur Einführung in Ihr künftiges Aufgabengebiet. In der Regel erfolgt sodann die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Verbeamtung im höheren Dienst erfolgen.

Während des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt eine Vergütung in Entgeltgruppe EG 13 TV-Hessen (TV-H). Nach der Verbeamtung erfolgt die Besoldung im Eingangsamt nach Besoldungsgruppe A 13 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) mit späteren Aufstiegsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 15 HBesG.

  • Sie haben erfolgreich ein Masterstudium oder ein gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen.
  • Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen ein.
  • Sie sind nicht vorbestraft.
  • Sie sind gesundheitlich geeignet (Es erfolgt eine medizinische Eignungsuntersuchung durch eine Vollzugsärztin oder einen Vollzugsarzt im Rahmen des Einstellungsverfahrens).
  • Sie verfügen über interkulturelle Kompetenz. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Stellenausschreibungen finden Sie im BewerberportalÖffnet sich in einem neuen Fenster des Landes Hessen. Initiativbewerbungen sind jederzeit willkommen.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das

Hessische Ministerium der Justiz
Referat IV/A 1
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden.

 

Fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • einen Lebenslauf,
  • den Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium oder ein gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie,
  • den Nachweis einer Staatsangehörigkeit, die den Einstellungsvoraussetzungen entspricht,
  • Arbeitszeugnisse (sofern vorhanden).

Es genügt zunächst die Vorlage von Ablichtungen bzw. von Scan-bzw. PDF-Dokumenten. Wir bitten Sie, nach Möglichkeit unser Bewerberportal E-Recruiting für Ihre Bewerbung zu verwenden. Bei Einstellung werden die Unterlagen als beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen benötigt.

Eine individuelle Beratung erhalten Sie direkt bei der Justizvollzugsanstalt, bei der Sie an einer Einstellung interessiert sind.

Der hessische Justizvollzug bietet die Möglichkeit, im Rahmen des Psychologiestudiums Praktika in den Justizvollzugsanstalten zu absolvieren. Hierzu wenden Sie sich an eine Justizvollzugsanstalt in Ihrer Nähe.