Den 18 Justizvollzugsbehörden des Landes Hessen obliegt die sichere Unterbringung, Versorgung und Behandlung von rund 4200 Inhaftierten. Die Gefangenen sollen während ihrer Inhaftierung dazu befähigt werden, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Hierbei kommt Psychologinnen und Psychologen eine Schlüsselrolle zu. Sie sind in der Diagnostik, Betreuung und Behandlung der Gefangenen tätig. Sie betreiben Krisenintervention und wirken an der Vollzugsplanung mit. Sie beraten das Behandlungsteam und optimieren behandlungsfördernde Strukturen. Sie sind Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für externe Gutachterinnen und Gutachter und Therapeutinnen und Therapeuten, werten Gutachten aus und beraten die Vollzugsabteilungsleitung bei der Entscheidungsfindung. Sie sind bei der Personalauswahl beteiligt und führen Schulungen zur Suizidprophylaxe durch oder wirken mit bei der Erstellung und Umsetzung von Konzepten zur Vollzugsgestaltung. Sie unterstützen außerdem die Vorhaben zur Evaluation und zur Forschung im hessischen Justizvollzug oder führen diese durch. Sie begreifen sich als Mitglied in einem Team aus Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes, Werkdienstes, Sozialen Dienstes, Medizinischen Dienstes und Verwaltungsexperten.
Die Übernahme einer Führungsfunktion, zum Beispiel als Vollzugsabteilungsleitung, ist nach mehrjähriger Berufspraxis im Justizvollzug und entsprechender Leistung möglich.