Zahnarzt steht vor dem Behandlungsstuhl und hält sich mit der linken Hand an der Lampe fest.

Höherer medizinischer Dienst

Die Anstaltsärztinnen und Anstaltsärzte stellen u. a. die medizinische Versorgung der Inhaftierten sicher und beraten die Anstaltsleitung in medizinischen Fragen.

Den 18 Justizvollzugsbehörden des Landes Hessen obliegt die sichere Unterbringung, Versorgung und Behandlung von rund 4200 Inhaftierten. Die Gefangenen sollen während ihrer Inhaftierung dazu befähigt werden, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Die Anstaltsärztinnen und Anstaltsärzte stellen die medizinische Versorgung der Inhaftierten in Zusammenarbeit mit dem Vollzugskrankenhaus, mit externen Krankenhäusern und Fachärzten innerhalb und außerhalb des Justizvollzuges sicher. Aufgrund der unterschiedlichen Krankheitsbilder des zu betreuenden Klientel verfügen Sie über Kenntnisse in der Therapie von HIV, Hepatitis, Tuberkulose, psychiatrischen Erkrankungen und der Behandlung von verhaltensauffälligen Patientinnen und Patienten. Sie werden in der „Fachkunde Suchtmedizin“ fortgebildet um drogenabhängige Gefangenen zu behandeln. Sie beraten die Anstaltsleitung in medizinischen Fragen und begreifen sich als Mitglied in einem Team aus Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes, Werkdienstes, Sozialen Dienstes, Medizinischen Dienstes und Verwaltungsexperten.

In jeder Justizvollzugsanstalt stehen gut ausgestattete Praxisräume zur Verfügung. Bei der Justizvollzugsanstalt Kassel I befindet sich das hessische Vollzugskrankenhaus mit 63 Belegbetten. Dieses dient der Aufnahme von Gefangenen aus allen hessischen Justizvollzugseinrichtungen, die einer ständigen medizinische Betreuung oder einer stationären Krankenbehandlung bedürfen. In den Justizvollzugsanstalten Butzbach, Frankfurt am Main I, Frankfurt am Main III sowie Weiterstadt sind zur stationären Aufnahme Bettenstationen eingerichtet. Die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt verfügt darüber hinaus über eine Station für psychisch auffällige Gefangene.

  • Tätigkeit mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung
  • Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team
  • Gegebenenfalls Zahlung von Zulagen (z.B. die Vollzugszulage für die Ausübung einer Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt, Fachkräftezulage etc.).
  • Vielfältige Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Zunächst im Beschäftigungsverhältnis; spätere Verbeamtung möglich
  • Mit dem Landesticket kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs – dienstlich und privat
  • Kein Wochenend- oder Nachtdienst erforderlich
  • Familienfreundliche Arbeitszeiten

Wir bieten ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst mit interessantem, breit gefächertem Aufgabengebiet, Fortbildungsmöglichkeiten und die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Supervision und Teamcoaching, einen teamorientierten Arbeitsplatz sowie geregelte und flexibel gestaltbare, familienfreundliche Wochenarbeitszeit (kein Schichtdienst, Wochenenddienst fällt nur im Ausnahmefall an). Eine Beschäftigung in Teilzeit ist möglich. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Verbeamtung im höheren Dienst erfolgen. Für Ärztinnen und Ärzte im Justizvollzug werden der Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung sowie der Kammerbeitrag vom Land Hessen übernommen.

Es erfolgt eine Vergütung gemäß der vorliegenden Qualifikation in Entgeltgruppe EG 14 bis EG 16 TV-Hessen. Die Gewährung von weiteren Zulagen wird in jedem Einzelfall gesondert berechnet. Eine nachweisliche hauptberufliche Tätigkeit als Ärztin oder Arzt vor der Einstellung wird bei der Stufenfestsetzung anerkannt. Nach der Verbeamtung erfolgt die Besoldung im Eingangsamt nach Besoldungsgruppe A 14 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) mit späteren Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 16 HBesG.

  • Sie verfügen über ein Hochschulstudium der Medizin und die deutsche Approbation als Ärztin oder Arzt.
  • Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen ein.
  • Sie sind nicht vorbestraft.
  • Sie sind gesundheitlich geeignet (es erfolgt eine medizinische Eignungsuntersuchung durch eine Vollzugsärztin oder einen Vollzugsarzt im Rahmen des Einstellungsverfahrens).
  • Sie verfügen über interkulturelle Kompetenz. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Stellenausschreibungen finden Sie im BewerberportalÖffnet sich in einem neuen Fenster des Landes Hessen. Initiativbewerbungen sind jederzeit willkommen.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das

Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Referat IV/A 1
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden.

 

Fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • einen Lebenslauf,
  • Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudiums der Medizin;
  • Nachweis der Approbation als Ärztin / Arzt,
  • Nachweis der Facharztqualifikation (sofern vorhanden),
  • Nachweis von Zusatzqualifikationen (sofern vorhanden),
  • den Nachweis einer Staatsangehörigkeit, die den Einstellungsvoraussetzungen entspricht,
  • Arbeitszeugnisse (sofern vorhanden).

Es genügt zunächst die Vorlage von Ablichtungen bzw. von Scan-bzw. PDF-Dokumenten. Wir bitten Sie, nach Möglichkeit unser Bewerberportal E-Recruiting für Ihre Bewerbung zu verwenden. Bei Einstellung werden die Unterlagen als beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen benötigt.

Wenn Sie das Tätigkeitsfeld unserer Ärztinnen und Ärzte im Justizvollzug kennen lernen möchten, ermöglichen wir Ihnen gerne eine Hospitation in einer Justizvollzugsanstalt.