Vollzugsmitarbeiter im Gespräch in einer Vollzugsanstalt.

Höherer Justizdienst im Vollzug

Die Beamtinnen und Beamten des höheren Justizdienstes gehören zu den Führungskräften im Justizvollzug. In den Justizvollzugsanstalten selbst nehmen sie die Funktion der Vollzugsabteilungsleitung oder der Anstaltsleitung wahr.

Den 18 Justizvollzugsbehörden des Landes Hessen obliegt die sichere Unterbringung, Versorgung und Behandlung von rund 4200 Inhaftierten. Die Gefangenen sollen während ihrer Inhaftierung dazu befähigt werden, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Die Beamtinnen und Beamten des höheren Justizdienstes gehören zu den Führungskräften im Justizvollzug. In den Justizvollzugsanstalten selbst nehmen Sie die Funktion der Vollzugsabteilungsleitung oder der Anstaltsleitung wahr. Im Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat sind Sie als Referentinnen und Referenten oder als Referatsleitung tätig.

Als Vollzugsabteilungsleitung sind Sie verantwortlich für die Behandlung und Betreuung der in der Vollzugsabteilung untergebrachten Gefangenen sowie die Sicherheit und Ordnung in der Abteilung. Sie leiten die Vollzugsplankonferenzen. Sie entscheiden über Disziplinarmaßnahmen gegen Gefangene und treffen die vollzuglichen Einzelentscheidungen (z. B. Vollzugsplanung, Sicherungsmaßnahmen oder vollzugsöffnende Maßnahmen). Sie tragen die Verantwortung für die Personalführung innerhalb der Abteilung.

In der Funktion der Anstaltsleitung tragen Sie die Gesamtverantwortung für die Justizvollzugsanstalt in personeller, organisatorischer, vollzuglicher und finanzieller Hinsicht. Sie entwickeln Konzepte und Strategien zur Behandlung, Betreuung und Versorgung der Gefangenen sowie für die Sicherheit und Ordnung und überwachen deren Umsetzung. Sie sind Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und ihnen obliegt die Disziplinarbefugnis. Sie sind für die Personalführung und die Vertretung der Anstalt nach außen zuständig und nehmen Kontroll- und Überwachungsaufgaben (insbesondere bei der Delegation von Aufgaben im Rahmen des Geschäftsverteilungsplans) wahr.

  • Tätigkeit mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung
  • Intensive Einarbeitung in Führungsaufgaben
  • Gegebenenfalls Zahlung von Zulagen (z.B. die Vollzugszulage für die Ausübung einer Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt).
  • Vielfältige Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Verbeamtung nach erfolgreicher Erprobung
  • Mit dem Landesticket kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs – dienstlich und privat

Wir bieten zunächst ein befristetes Beschäftigungsverhältnis zur Einführung in Ihre künftigen Aufgaben als Führungskraft sowie die Einarbeitung in das Aufgabengebiet einer Vollzugsabteilungsleitung. Diese erfolgt in mehreren hessischen Justizvollzugsanstalten, wobei Sie verschiedene Vollzugsformen kennenlernen.

Bei entsprechender Leistung und Vorliegen aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist die Ernennung zur Regierungsrätin bzw. zum Regierungsrat möglich.

Sie sind zu Beginn Ihrer beruflichen Laufbahn insbesondere als Vollzugsabteilungsleitung in einer Justizvollzugsanstalt tätig und übernehmen mit zunehmender Berufserfahrung und entsprechender Leistung die Vertretung der Anstaltsleitung, um schließlich selbst eine Justizvollzugsbehörde zu leiten. Möglich ist auch eine Tätigkeit als Referatsleitung oder Referent/in im Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat. Der dienstliche Einsatz erfolgt landesweit unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse.

Während des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt eine Vergütung in Entgeltgruppe EG 13 TV-Hessen (TV-H). Bei einer Verbeamtung erfolgt die Besoldung im Eingangsamt nach Besoldungsgruppe A 13 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) mit späteren Aufstiegsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 16 mit Zulage HBesG.

  • Sie sind Deutsche/-r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder besitzen die Staatsangehörigkeit
    • eines anderen Mitgliedsstaats der europäischen Union oder
    • eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
    • eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben.
  • Sie treten ein für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen.
  • Sie haben idealerweise mindestens befriedigende Leistungen im ersten und zweiten juristischen Staatsexamen erreicht; das Vorliegen von praktischen Kenntnissen aus dem Justizvollzug ist von Vorteil
  • Sie haben Interesse am Strafvollzugsrecht und seiner Anwendung in der Praxis sowie Interesse an Betriebswirtschaftslehre, Psychologie, Organisations- und Personalentwicklung.
  • Sie sind höchstens 50 Jahre alt (Ausnahmen regelt die Hessische Laufbahnverordnung und das Soldatenversorgungsgesetz).
  • Sie sind nicht vorbestraft.
  • Sie sind gesundheitlich geeignet (es erfolgt eine medizinische Eignungsuntersuchung durch eine Vollzugsärztin oder einen Vollzugsarzt im Rahmen des Einstellungsverfahrens).
  • Sie verfügen über interkulturelle Kompetenz. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Stellenausschreibungen finden Sie im BewerberportalÖffnet sich in einem neuen Fenster es Landes Hessen. Initiativbewerbungen sind jederzeit willkommen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das

Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Referat IV/A 1
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden.

Fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • einen Lebenslauf,
  • Abiturzeugnis,
  • den Nachweis über das Bestehen des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens,
  • den Nachweis einer Staatsangehörigkeit, die den Einstellungsvoraussetzungen entspricht,
  • Arbeitszeugnisse (sofern vorhanden).

Es genügt zunächst die Vorlage von Ablichtungen bzw. von Scan-bzw. PDF-Dokumenten. Wir bitten Sie, nach Möglichkeit unser Bewerberportal E-Recruiting für Ihre Bewerbung zu verwenden. Bei Einstellung werden die Unterlagen als beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen benötigt.