Den 18 Justizvollzugsbehörden des Landes Hessen obliegt die sichere Unterbringung, Versorgung und Behandlung von rund 4200 Inhaftierten. Die Gefangenen sollen während ihrer Inhaftierung dazu befähigt werden, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Die Beamtinnen und Beamten des höheren Justizdienstes gehören zu den Führungskräften im Justizvollzug. In den Justizvollzugsanstalten selbst nehmen Sie die Funktion der Vollzugsabteilungsleitung oder der Anstaltsleitung wahr. Im Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat sind Sie als Referentinnen und Referenten oder als Referatsleitung tätig.
Als Vollzugsabteilungsleitung sind Sie verantwortlich für die Behandlung und Betreuung der in der Vollzugsabteilung untergebrachten Gefangenen sowie die Sicherheit und Ordnung in der Abteilung. Sie leiten die Vollzugsplankonferenzen. Sie entscheiden über Disziplinarmaßnahmen gegen Gefangene und treffen die vollzuglichen Einzelentscheidungen (z. B. Vollzugsplanung, Sicherungsmaßnahmen oder vollzugsöffnende Maßnahmen). Sie tragen die Verantwortung für die Personalführung innerhalb der Abteilung.
In der Funktion der Anstaltsleitung tragen Sie die Gesamtverantwortung für die Justizvollzugsanstalt in personeller, organisatorischer, vollzuglicher und finanzieller Hinsicht. Sie entwickeln Konzepte und Strategien zur Behandlung, Betreuung und Versorgung der Gefangenen sowie für die Sicherheit und Ordnung und überwachen deren Umsetzung. Sie sind Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und ihnen obliegt die Disziplinarbefugnis. Sie sind für die Personalführung und die Vertretung der Anstalt nach außen zuständig und nehmen Kontroll- und Überwachungsaufgaben (insbesondere bei der Delegation von Aufgaben im Rahmen des Geschäftsverteilungsplans) wahr.