Zwei Personen sitzen sich an einem Besprechungstisch in einer Justizvollzugsanstalt gegenüber.

Gehobener sozialer Dienst

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben das Ziel, straffällig gewordenen Menschen dazu zu verhelfen, künftig ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu leben.

Den 18 Justizvollzugsbehörden des Landes Hessen obliegt die sichere Unterbringung, Versorgung und Behandlung von rund 4200 Inhaftierten. Die Gefangenen sollen während ihrer Inhaftierung dazu befähigt werden, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im hessischen Justizvollzug haben das Ziel, den straffällig gewordenen Menschen dazu zu verhelfen, künftig ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu führen. Sie organisieren Gruppen- und Behandlungsmaßnahmen und koordinieren die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen und externen Mitarbeitern. Sie sind beteiligt bei der Aufstellung, Durchführung und Fortentwicklung des Vollzugsplanes. Sie leisten Einzelhilfe. Sie unterstützen Gefangene beim Umgang mit Behörden. Sie fördern die sozialen Beziehungen der Gefangenen zu Angehörigen und anderen nahestehenden Personen. Sie nehmen Stellung gegenüber anderen Behörden zu Anträgen auf Strafunterbrechung, vorzeitige Entlassung oder zu beabsichtigten ausländerrechtlichen Maßnahmen. Sie sind an Eignungsprüfungen zu vollzugsöffnenden Maßnahmen beteiligt. Sie geben Hilfe bei der Vorbereitung der Entlassung und bei der Wiedereingliederung. Sie wirken mit bei der Berufsförderung, bei der außerschulischen Jugend- und Erwachsenenbildung und bei der Freizeitgestaltung. Sie gewinnen, motivieren und unterstützen ehrenamtliche Mitarbeiter/innen. Sie begreifen sich als Mitglied in einem Team aus Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes, Werkdienstes, Sozialen Dienstes, Medizinischen Dienstes und Verwaltungsexperten.

  • Tätigkeit mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung
  • Gegebenenfalls Zahlung von Zulagen (z.B. die Vollzugszulage für die Ausübung einer Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt)
  • Vielfältige Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Zunächst im Beschäftigungsverhältnis; spätere Verbeamtung möglich
  • Mit dem Landesticket kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs – dienstlich und privat
  • Beihilfeanspruch ab dem ersten Tag der Verbeamtung

Wir bieten ein interessantes, breit gefächertes Aufgabengebiet, Fortbildungsmöglichkeiten und einen teamorientierten und IT-gestützten Arbeitsplatz. Die Einstellung erfolgt zunächst in ein befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Verbeamtung im gehobenen Dienst erfolgen.

Während des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt eine Vergütung in Entgeltgruppe S12 TV-Hessen (TV-H). Nach der Verbeamtung erfolgt die Besoldung im Eingangsamt nach Besoldungsgruppe A 9 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) mit späteren Aufstiegsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 13 HBesG.

  • Sie haben ein Studium der Sozialen Arbeit, der Sozialpädagogik oder des Sozialwesens (Bachelor) oder ein gleichwertiges Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen und besitzen die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/-in.
  • Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen ein.
  • Sie sind nicht vorbestraft.
  • Sie sind gesundheitlich geeignet (es erfolgt eine medizinische Eignungsuntersuchung durch eine Vollzugsärztin oder einen Vollzugsarzt im Rahmen des Einstellungsverfahrens).
  • Sie verfügen über interkulturelle Kompetenz. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte über das BewerberportalÖffnet sich in einem neuen Fenster an die jeweils ausschreibende Justizvollzugsbehörde. Im Falle einer beabsichtigten Initiativbewerbung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Personalgewinnung.

Fügen Sie Ihrer Bewerbung im Uploadbereich der Stellenausschreibung bitte folgende Unterlagen bei:

  • einen Lebenslauf,
  • einen Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium oder ein gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie,
  • den Nachweis einer Staatsangehörigkeit, die den Einstellungsvoraussetzungen entspricht,
  • Arbeitszeugnisse (sofern vorhanden).

Zudem bitten wir Sie, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen und bitte im Original per Post an die ausschreibende Justizvollzugsbehörde zu senden.

Eine individuelle Beratung erhalten Sie direkt bei der Justizvollzugsanstalt, bei der Sie an einer Einstellung interessiert sind.

Der hessische Justizvollzug bietet die Möglichkeit, im Rahmen des Studiums der Sozialarbeit Praktika bzw. das Anerkennungsjahr in den Justizvollzugsanstalten zu absolvieren. Hierzu wenden Sie sich an eine Justizvollzugsanstalt in Ihrer Nähe.

Stefan Kneifel

Leiter der Stabsstelle Personalgewinnung

H. B. Wagnitz-Seminar

Fax

+49 611 32761 - 9645

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr 

Dennis Stamm

Karriereberatung

H. B. Wagnitz-Seminar

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Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr 

Alexandra Duda, Melanie Feliciano und Isabell Döpfer

Administration

H. B. Wagnitz-Seminar

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Alternative Telefonnummer: +49 611 46806 - 43

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Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr