Den 18 Justizvollzugsbehörden des Landes Hessen obliegt die sichere Unterbringung, Versorgung und Behandlung von rund 4200 Inhaftierten. Die Gefangenen sollen während ihrer Inhaftierung dazu befähigt werden, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im hessischen Justizvollzug haben das Ziel, den straffällig gewordenen Menschen dazu zu verhelfen, künftig ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu führen. Sie organisieren Gruppen- und Behandlungsmaßnahmen und koordinieren die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen und externen Mitarbeitern. Sie sind beteiligt bei der Aufstellung, Durchführung und Fortentwicklung des Vollzugsplanes. Sie leisten Einzelhilfe. Sie unterstützen Gefangene beim Umgang mit Behörden. Sie fördern die sozialen Beziehungen der Gefangenen zu Angehörigen und anderen nahestehenden Personen. Sie nehmen Stellung gegenüber anderen Behörden zu Anträgen auf Strafunterbrechung, vorzeitige Entlassung oder zu beabsichtigten ausländerrechtlichen Maßnahmen. Sie sind an Eignungsprüfungen zu vollzugsöffnenden Maßnahmen beteiligt. Sie geben Hilfe bei der Vorbereitung der Entlassung und bei der Wiedereingliederung. Sie wirken mit bei der Berufsförderung, bei der außerschulischen Jugend- und Erwachsenenbildung und bei der Freizeitgestaltung. Sie gewinnen, motivieren und unterstützen ehrenamtliche Mitarbeiter/innen. Sie begreifen sich als Mitglied in einem Team aus Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes, Werkdienstes, Sozialen Dienstes, Medizinischen Dienstes und Verwaltungsexperten.