Lehrer steht vor seinen Schülern, die sich melden, und zeigt auf jemanden.

Gehobener / höherer Schuldienst

Lehrerinnen und Lehrer sind an der individuellen Vollzugsgestaltung der Gefangenen ebenso beteiligt, wie an der Gesamtvollzugsarbeit der Justizvollzugsanstalten.

Den 18 Justizvollzugsbehörden des Landes Hessen obliegt die sichere Unterbringung, Versorgung und Behandlung von rund 4200 Inhaftierten. Die Gefangenen sollen während ihrer Inhaftierung dazu befähigt werden, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Als Lehrerin oder Lehrer sind Sie an der individuellen Vollzugsgestaltung der Gefangenen ebenso beteiligt, wie an der Gesamtvollzugsarbeit der Justizvollzugsanstalten; angefangen von Maßnahmen der Einzelbetreuung bis hin zur Mitgestaltung der Bildungsarbeit einer Justizvollzugsanstalt. Sie sind zuständig für die schulische Zugangsdiagnostik sowie die Durchführung der schulischen Bildung der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten und wirken bei vollzuglichen Entscheidungen mit. Sie beraten die Gefangenen in allen Fragen schulischer und beruflicher Bildung mit dem Ziel einer möglichst passgenauen Förderung. Sie fördern die Gefangenen bei der Entfaltung ihrer individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Sie unterstützen sie bei der Erlangung schulischer und beruflicher Abschlüsse. Sie planen sinnvolle freizeitpädagogische Maßnahmen und führen diese mit den Gefangenen durch. Sie entwickeln Konzepte im schulischen Bildungsbereich (z.B. anstaltsinterne Freizeitkonzepte, Förderungs- und Erziehungskonzepte) und wirken ggf. mit bei der Koordination der beruflichen Bildungsmaßnahmen in den Justizvollzugsanstalten. Sie erteilen eigenverantwortlich Unterricht in allgemeinbildenden Fächern im Jugend- und Erwachsenenvollzug, begleiten oder leiten berufliche und schulische Qualifizierungsmaßnahmen, arbeiten sowohl mit Frauen als auch mit Männern. Sie beraten die Vollzugsabteilungsleitung fachlich bei der Vollzugsplanung der Gefangenen und begreifen sich als Mitglied in einem Team aus Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes, Werkdienstes, Sozialen Dienstes, Medizinischen Dienstes und Verwaltungsexperten. Sie arbeiten mit örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern, Berufsschulen sowie ggfls. mit externen Maßnahmeträgern und der Bundesagentur für Arbeit zusammen.

  • Tätigkeit mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung
  • Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team
  • Gegebenenfalls Zahlung von Zulagen (z.B. die Vollzugszulage für die Ausübung einer Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt).
  • Vielfältige Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Zunächst im Beschäftigungsverhältnis; spätere Verbeamtung möglich
  • Mit dem Landesticket kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs – dienstlich und privat
  • Beihilfeanspruch ab dem ersten Tag der Verbeamtung

Wir bieten ein interessantes, breit gefächertes Aufgabengebiet, Fortbildungsmöglichkeiten und einen teamorientierten und IT-gestützten Arbeitsplatz. Die Einstellung erfolgt zunächst in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis zur Einführung in Ihr künftiges Aufgabengebiet. In der Regel erfolgt sodann die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Verbeamtung erfolgen.

Es erfolgt eine Vergütung gemäß der vorliegenden Qualifikation und dem entsprechenden Tätigkeitsfeld in Entgeltgruppe EG 11 bis EG 13 TV-Hessen. Nach der Verbeamtung erfolgt die Besoldung nach Besoldungsgruppe A 13 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) mit späteren Aufstiegsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 15 HBesG.

  • Sie sind Lehrer/-in mit der Befähigung zum Lehramt an Haupt- und Realschulen (Sekundarstufe I) oder Gymnasien (Sekundarstufe II) im Sinne des § 58 Hessisches Lehrbildungsgesetz (erfolgreich abgeschlossenes Master- oder Hochschulstudium und Referendariat).
  • Sie treten ein für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen.
  • Sie sind nicht vorbestraft.
  • Sie sind gesundheitlich geeignet (es erfolgt eine medizinische Eignungsuntersuchung durch eine Vollzugsärztin oder einen Vollzugsarzt im Rahmen des Einstellungsverfahrens).
  • Sie verfügen über interkulturelle Kompetenz. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte über das BewerberportalÖffnet sich in einem neuen Fenster an die jeweils

ausschreibende Justizvollzugsbehörde. Im Falle einer beabsichtigten Initiativbewerbung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei dem Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat.

Ihre Bewerbung richten Sie an die jeweilige Justizvollzugsanstalt, die Sie gerne berät, oder an das

Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Referat IV/A 1
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden.

Fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • einen Lebenslauf,
  • den Nachweis über die Befähigung zum Lehramt an Haupt- und Realschulen (Sekundarstufe I) oder Gymnasien (Sekundarstufe II) im Sinne des § 58 Hessischen Lehrerbildungsgesetzes,
  • den Nachweis einer Staatsangehörigkeit, die den Einstellungsvoraussetzungen entspricht,
  • Arbeitszeugnisse (sofern vorhanden).

Zudem bitten wir Sie, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen und bitte im Original per Post an die ausschreibende Justizvollzugsbehörde zu senden.