Sie begleiten Personen, die zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt oder auf Bewährung aus der Haft entlassen wurden, auf dem Weg zu einem straffreien Leben (Aufgabenbereich Bewährungshilfe). In dieser Funktion helfen Sie bei der Gestaltung der grundlegenden Lebensbedingungen wie Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche, Regelung finanzieller Probleme, Vermittlung in therapeutische Hilfen sowie Beratung und Unterstützung bei vielfältigen persönlichen Problemen. Während der Bewährungszeit tragen die verurteilten Menschen die Verantwortung weiter für sich selbst; werden aber von Ihnen tatkräftig unterstützt, indem Sie wichtige Maßnahmen anstoßen. Außerdem überwachen Sie die Erfüllung der vom Gericht auferlegten Bewährungsauflagen und informieren das Gericht über die Lebensführung der zu betreuenden Personen.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Sozialen Dienste der Justiz können Sie aber auch vor einer Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft beauftragt werden (Aufgabenbereich Gerichtshilfe). Zu Ihren Aufgaben gehören die Erhebung von Daten zur Persönlichkeit und zum Umfeld der Betroffenen, die Ursachen und Beweggründe für die Tat sowie die Aussichten und Ansatzpunkte für eine künftige straffreie Lebensführung. Die gewonnenen Informationen dienen der Staatsanwaltschaft und dem Gericht als Grundlage zur Vorbereitung einer sachgerechten Entscheidung und können somit für die Strafzumessung von Bedeutung sein. In der Regel beauftragen Staatsanwaltschaften die Sozialen Dienste der Justiz, wenn diese für ihre Entscheidungen zu Fragen der Vollstreckung von Freiheits- oder Geldstrafen ergänzende Informationen über die Verurteilten benötigen oder Angaben Verurteilter überprüft werden sollen.
Auch bei der Tilgung einer Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit unterstützen und begleiten Sie die Personen bei der Suche nach einer Einsatzstelle und überwachen die Ableistung der Arbeitsstunden. Zudem können Sie bei der Vorbereitung von Gnadenentscheidungen nach der Hessischen Gnadenordnung zur Überprüfung der sozialen und wirtschaftlichen Hintergründe Verurteilter hinzugezogen werden.